Leseranfrage an die BZÄK zum Thema „Corona und PZR – WIE am besten vorgehen?“

Ein Zahnarzt aus Berlin, Herr Klaus-Peter Jurkat, hat seinen zm-Leserbrief zum wichtigen Thema „Corona und PZR“ als Anlass genommen, am 09. März 2020 auch eine verbindliche Fragestellung an die Bundeszahnärztekammer zu richten, mit cc. auch an den Präsidenten der ZÄK Berlin und die zm. Falls Herr Jurkat eine Antwort erhält, werden wie diese hier auch veröffentlichen.

Sehr geehrte Kollegen,

die Stellungnahmen der Zahnärztekammern sehen bis jetzt keine Einschränkung der PZR, üblicherweise mit Ultraschall und Airflow, vor. Auf die Problematik wurde auch nicht hingewiesen.

Hierbei ist, gerade für die Prophylaxe- Assistentinnen mit hohen Corona- Virus Kontaminationen zu rechnen, höher als bei jeder anderen medizinischen Berufsgruppe.

  • Ist das bei derzeitiger Lage mit den Arbeitsschutzgesetzen vertretbar?
  • Ist das RKI über die zahnmedizinische Besonderheit informiert, und hat damit den Kammern ausdrücklich die Freigabe in diesem Behandlungsbereich ( mit Ultraschall, Airflow) erteilt?
  • Ist das RKI informiert, das Handkratzer (Scaler) als Alternative in Frage kommen?
  • Falls nicht, wie haben Sie als Kammern die Risikobewertung vorgenommen?

Noch eine persönliche Bemerkung: Den ZahnärztInnen stößt es mitunter auf, dass sie nicht direkt zu den Ärzten gerechnet werden.

Bei dieser Art von Solidarität, die wir gegenüber den Haus und Krankenhaus-Ärzten zeigen, völlig berechtigt.

Ich bitte zeitnah um eine Antwort.

Hochachtungsvoll

Klaus-Peter Jurkat
Zahnarzt aus Berlin