KZV Berlin kassiert Schlappe beim Landessozialgericht

Auch in zweiter Instanz musste die KZV gestern eine schwere Schlappe einstecken. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg kassierte das von der KZV im Jahr 2001 eingeführte sogenannte „KfO-Beratungsverfahren“. Anlass für die Gerichtsentscheidung war die Klage eines Allgemeinzahnarztes, der 2003 vor den „KfO-Beratungsausschuss“ geladen und mit zahlreichen Vorwürfen über seine angeblich insuffiziente kieferorthopädische Behandlungsweise konfrontiert wurde.
Am Ende unterschrieb der Zahnarzt einen „Vergleich“, in dem er sich in 10 Behandlungsfällen zu einer „Honorarrückzahlung“ in Höhe von insgesamt 40.000 € und zur sofortigen Aufgabe jeglicher kieferorthopädischer Behandlungstätigkeit verpflichtete. Vor Gericht verlangte der Zahnarzt nun die Annullierung des Vergleiches und bekam in beiden Instanzen Recht. Ließ das erstinstanzliche Urteil noch Fragen offen, kam die zweite Instanz nach gründlicher Erörterung der Rechtslage zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensweise der KZV mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren sei. Medizinrechtler Torsten Münnch von der Berliner Anwaltskanzlei Dierks +Bohle, der den Zahnarzt vor Gericht vertrat, zeigte sich hochzufrieden. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass sich gerade eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie die KZV nicht gänzlich außerhalb des Rechts bewegen dürfe. Auch wegen der mehr als zweifelhaften tatsächlichen Umstände, unter denen der „Vergleich“ zustande kam, sei das Urteil eine Genugtuung für seinen Mandanten.

Mit der Entscheidung des Gerichts dürften nun auch für andere Zahnärzte, die vor den „KfO-Beratungsausschuss“ zitiert wurden, die Chancen gut stehen, zurückgezahltes Honorar wieder zu erlangen. Mit den schriftlichen Urteilsgründen ist in ein paar Wochen zu rechnen. Da eine Revision zum Bundessozialgericht nicht zugelassen wurde, spricht vieles dafür, dass das Urteil des Landessozialgerichts das letzte Wort war.