Kraftvoll zugebissen – Erfolgreiches Geschäftsjahr ermöglicht Dynamisierung von Renten und Anwartschaften für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen

7,48% Nettorendite – mit diesem starken Ergebnis beschert sich das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ein außerordentlich gutes Ertragsjahr. Die Vertreterversammlung beschließt daher am 30. November 2019 eine Dynamisierung der Renten und Anwartschaften zwischen 2,9 und 4,85 %.

Gleichzeitig werden mit der Anpassung des Rechnungszinses auf 3 % die Rechnungsgrundlagen gestärkt und die Spielräume für künftige Dynamisierungen der Rentenansprüche erweitert.

„Die Kolleginnen und Kollegen aus den Kammerbereichen Berlin, Brandenburg und Bremen profitieren nach diesem erfolgreichen Geschäftsjahr von der ambitionierten Arbeit der Verwaltung und der handelnden Gremien ihres Versorgungswerkes. Insbesondere in den schwierigen Zeiten dieser Niedrigzinsphase ist das ein sehr starkes Ergebnis,“ freut sich Dr. Ingo Rellermeier, der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin.

Quelle: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB), Pressemitteilung vom 04./09.12.2019

 

VZB Bekanntmachung:

Vertreterversammlung beschließt Dynamisierung der Renten und Anwartschaften

Am 30. November 2019 hat die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Herbstsitzung mit großer Mehrheit den Jahresabschluss des Kalenderjahres 2018 beschlossen sowie dem Aufsichts- und Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes für seine Tätigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 6 Nr. 4 der aktuellen Satzung Entlastung erteilt.

Des Weiteren wurden auf Basis der überdurchschnittlich guten Ergebnisse aus den Kalenderjahren 2017 und 2018 einstimmig folgende Dynamisierungen beschlossen:

Die Vertreterversammlung beschließt aus dem Ergebnis der Kalenderjahre 2017 bis 2018 für die Renten mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2020 aus Beiträgen

– die für die Zeit vor dem 1. Januar 2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung in Höhe von 2,90% zum 1. Januar 2020 vorzunehmen

– die für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung in Höhe von 4,85% zum 1. Januar 2020 vorzunehmen

(beide unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aussparungsregelungen).

Die Vertreterversammlung beschließt, die Anwartschaften nach § 42 Abs. 2 sowie § 43 der Satzung zum 1. Januar 2020 um 2,90 % zu erhöhen.

Die Vertreterversammlung beschließt, die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage für Renten mit einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 2019 gem. § 16 Abs. 1 der Satzung auf 1.748,94 € festzusetzen.

Dieser Beschluss muss noch von der zuständigen Senatsaufsicht genehmigt werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden selbstverständlich die Rentenanpassungsmitteilungen und die Anwartschaftsmitteilungen auf Basis der dann geltenden Rentenbemessungsgrundlage versandt.