BGH schränkt Höhe der Mahnkosten­pauschale ein

Anwaltsregister.de, 29.11.2019:

BGH schränkt Höhe der Mahnkosten­pauschale ein

Der Bundes­gerichts­hof erkannte nur die Kosten für Druck, Kuvertierung, Frankierung und Versendung der Mahnung von rund 0,76 Euro als Mahn­pauschale an. Wie viel im Einzelfall angemessen ist, müsse individuell entschieden werden.

BGH, Az. VIII ZR 95/18 (Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt…..)