Einladung zur Vertreterversammlung der KZV Berlin am 02.12.2019
- Montag 02. Dezember 2019
- 19:00 Uhr
- KZV „Zahnärztehaus“, 10711 Berlin, Georg-Wilhelm-Straße 16
TOP 1 | Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Totenehrung |
TOP 2 | Protokoll der VV vom 09.09.2019 |
Einschub | Tagesordnungspunkte 10* und 11 aus der VV am 09.09.2019 |
TOP 3 | Bericht des Vorsitzenden der VV |
TOP 4 | Bericht (e) aus den Ausschüssen |
TOP 5 | Bericht des Vorstandes |
TOP 6 | Fragestunde |
TOP 7 | Anträge |
TOP 8 | Antrag des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin „Änderung der Geschäftsordnung der VV“ (Anlage 1) |
TOP 9 | Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2018 Bilanz sowie Ertrags- und Aufwandsrechnung der KZV Berlin (Prüfbericht der KZBV geht Ihnen per Post zu) – Bericht des Vorstandes – Bericht des RPA – Stellungnahme des Vorstandes |
TOP 10 | Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2018 |
TOP 11 | Antrag auf Genehmigung gem. § 85 Abs. 2 SGB V zur Modernisierung des dritten OG und Erstellung von Serverräumen im Zahnärztehaus (Anlage 2) |
TOP 12 | Feststellung und Genehmigung des Haushaltsplanes und Investitionshaushaltes für das Rechnungsjahr 2020 gemäß § 70 Abs. 1 S. 2 SGB IV (Anlage 3) – Bericht des Vorstandes – Bericht des Haushaltsausschusses 1) Erfolgshaushalt 2) Investitionshaushalt |
TOP 13 | Nachwahl eines Mitgliedes für den Hauptausschuss (Anlage 4) |
TOP 14 | Nachwahl eines Mitgliedes für den Satzungsausschuss (Anlage 4) |
TOP 15 | Nachwahl eines Mitgliedes für den HVM-Ausschuss (Anlage 4) |
TOP 16 | Nachwahl von zwei stv. Mitgliedern für das Landesschiedsamt (Anlage 4) (Amtszeit bis 2020) |
TOP 17 | Nachwahl eines stv. Mitgliedes für den Disziplinarausschuss (Bereich KFO) |
TOP 18 | Verschiedenes |
* Kommentierender Hinweis IUZB:
TOP 10) Änderung der Geschäftsordnung der VV ,,§ 11 Protokoll“ (Anlage 10) – Audioprotokoll
Wiedervorlage aus VV am 01.04.2019
Anlage 11 Schreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 01.07.2019:
Das Schreiben der Beauftragten enthält lediglich ein Ergebnis, ohne dass eine inhaltliche Auseinandersetzung oder eine Abwägung mit den Besonderheiten und dem Wesen der Vertreterversammlung als höchstes Selbstverwaltungsorgan erfolgt oder auf Gesetze und Paragrafen hingewiesen wird. Aus diesem Grund überzeugt uns der Inhalt des Schreibens in dieser (oberflächlichen) Form leider nicht!