Senat setzt mit Muster-Dienstvereinbarung Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Senat setzt Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, eine Muster-Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung zur Kenntnis genommen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt nicht nur in Einzelfällen vor. Im Gegenteil – spätestens seit der #MeToo-Debatte ist bekannt, dass es sich um ein weitverbreitetes Phänomen handelt. Alleine innerhalb der letzten drei Jahre war laut einer aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jede elfte beschäftigte Person in Deutschland von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen – Frauen mehr als doppelt so häufig wie Männer. Sexuelle Belästigung kann sich in den verschiedensten Formen zeigen, von unerwünschten Bemerkungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Als besonders gravierend werden Belästigungserfahrungen durch Vorgesetzte wahrgenommen.

Gleichstellungssenatorin Kalayci: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Anzügliche Kommentare vom Vorgesetzten oder E-Mails von Kollegen mit Witzen sexuellen Inhalts haben in Berlin nichts zu suchen. Die Durchsetzung der Null-Toleranz-Politik gegen sexuelle Belästigung erfordert konkrete Maßnahmen. Der Senat geht hier mit gutem Beispiel voran. Durch das von meiner Verwaltung entwickelte Muster haben nun alle Verwaltungen in Berlin eine Orientierung bei der Erstellung entsprechender Vereinbarungen. “

Das vorgelegte Muster beruht auf der Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die Senatorin Kalayci im Oktober 2019 gemeinsam mit dem Personalrat für die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unterzeichnet hat.

Die Muster-Dienstvereinbarung enthält Informationen über die Ausprägungen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Rechte betroffener Beschäftigter, betont die Verantwortung der Führungskräfte und legt ein konkretes Verfahren dafür fest, wie mit gemeldeten Fällen sexueller Belästigung umzugehen ist. Sie verdeutlicht, dass sich vor allem Führungskräfte klar positionieren und gemeldeten Fällen sexueller Belästigung konsequent nachgehen müssen. Alle Beschäftigten werden aufgerufen zu einem offenen und diskriminierungsfreien Klima beizutragen.

Mit der Kenntnisnahme der Muster-Dienstvereinbarung setzt der Senat in seiner Sitzung am Tag nach dem Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz.

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 26.11.2019

 

Weiterführend:

  • Interview mit den ADS-Referentinnen Kathrin Böhler und Heike Fritzsche zum Thema sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz
    Kathrin Böhler ist Beraterin bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Heike Fritzsche ist wissenschaftliche Referentin im Bereich Forschung der ADS und begleitet die aktuelle Studie „Strategien im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Herbst 2019 veröffentlichen wird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist enge Kooperationspartnerin des bff-Projekts „make it work!“.