Bundestag – KZBV: Digitale-Ver­sorgung-Gesetz

Bundestag stimmt Digitale-Ver­sorgung-Gesetz zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, den Entwurf der Bundesregierung für das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (19/13438, 19/13548) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/14867) angenommen. (…)

Deutscher Bundestag Drucksache 19/14867
19. Wahlperiode 06.11.2019
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

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Seite 17, § 75 b

Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen legen bis zum 30. Juni 2020 in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest. Die Richtlinie umfasst auch Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur, die in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung genutzt werden.

(2) Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen geeignet sein, abgestuft im Verhältnis zum Gefährdungspotential, Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der vertragsärztlichen Leistungserbringer in Bezug auf Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu vermeiden.

(3) Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und sind jährlich an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotential anzupassen. (…)

 

 

 

KZBV

Die 7. Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am 13. und 14. November 2019 in Berlin den künftigen Kurs in der Standespolitik und bei wichtigen Versorgungsfragen bestimmt. Das oberste Beschlussgremium der Vertragszahnärzteschaft befasste sich unter anderem … mit der Ausgestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen …

(…)

Die Delegierten forderten den Gesetzgeber zudem auf, flächendeckend die technischen Voraussetzungen für den sicheren Austausch von Informationen im Rahmen der TI sicherzustellen, allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden, um die über die TI übermittelten und gespeicherten Daten bestmöglich zu schützen und gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die eine alleine dem Patienten- und Gemeinwohl verpflichtende Nutzung dieser Daten gewährleisten und eine gewerbliche Nutzung ausschließen. Klargestellt werden müsse dabei auch, dass die Verantwortung für die in der TI stattfindende Datenverarbeitung bei der gematik liegt und die Haftung der Vertragszahnärzteschaft für Datensicherheit und Datenschutz am Praxiskonnektor endet. Zudem sprach sich die VV für eine Anbindung selbstständiger Zahntechniker an die TI aus.

 

 

ÄrzteZeitung

Die Reaktionen auf die TI-Kritik

Die Datenschutzdebatte in Praxen kocht hoch. Mittlerweile haben sich viele Seite geäußert. Was sind die verschiedenen Positionen?