„Der Kampf um das Geld“: IUZB erwartet WEITERHIN Absetzung der VV am 25.11.2019

Heutige Nachricht an den Vorsitzenden der Vertreterversammlung auf seine Nachricht vom 03.11.2019:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schleithoff,

vielen Dank für Ihre Erläuterung sowie die heutige Übermittlung der rechtlichen Argumente zur Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesssozialgericht.

Ich möchte jedoch nochmals darauf hinweisen, dass die Behandlung des „TOP 9 Dienstverträge des Vorstands“ solange zu vertagen ist, bis das Bundessozialgericht eine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen hat. Der Beschluss der Vertreterversammlung ist insofern ein erweiterter Antrag zum Antrag des Vorstandes, welcher damit praktisch zunächst hinfällig wurde. Der Antrag des Vorstandes ist daher bis zur Vorlage einer Entscheidung durch das Bundessozialgericht zurückzustellen; wenn er sich durch den erweiterten Antragsbeschluss nicht sogar inhaltlich erledigt hat und dann vom Vorstand in einer spätere Vertreterversammlkung neu zu stellen ist – dann allerdings erst nach der Entscheidung durch das Bundessozialgericht.

Der TOP 10 ist dann als unerledigter Punkt für die regulär nächste Vertreterversammlung am 02.12.2019 als erster Punkte der Tagesordnung anzusetzen.

Ich bitte Sie daher nochmals, die Vertreterversammlung am 25.11.2019 abzusetzen.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Gerhard Gneist
Vertreter
1. Vorsitzender IUZB e.V.