„Der Kampf um das Geld“: IUZB erwartet Absetzung der VV am 25.11.2019

Ging heute an die Vorsitzenden der Vertreterversammlung:

Sehr geehrter Herr Dr. Schleithoff,
sehr geehrte Frau Fotiadis-Wentker,

angesichts

  1. des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 09.09.2019, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg beim Bundessozialgericht nicht zurückgenommen werden soll und
  2. des eindeutigen Inhalts des Schreibens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 26.09.2019 als Aufsichtsbehörde über die KZV Berlin,

erwarten wir und fordern wir Sie auf,

  1. die für den 25.11.2019 angesetzte Vertreterversammlung abzusetzen und
  2. den vertagten TOP 10 aus der VV vom 09.09.2019 (Änderung der Geschäftsordnung der VV „§ 11 Protokoll“) zeitlich auf die nächste reguläre Vertreterversammlung am 02. Dezember 2019 zu verlegen,
  3. sowie den vertagten TOP 9 aus der VV vom 09.09.2019 erst wieder in einer Vertreterversammlung anzusetzen, wenn das Bundessozialgericht über die Beschwerde der Nichtzulassung verbindlich entschieden hat.

Wir haben außerdem den Eindruck, dass „Herr des Verfahrens“ der Vorstand ist. Das darf nicht sein, denn der Vorstand vertritt hier eigene finanzielle Interessen.

Wir fordern Sie daher auf, das Verfahren in Sachen Vorstandsverträge etc. an sich zu ziehen. 

Die Senatsverwaltung hat Sie im ersten Absatz des Schreibens vom 26.09.2019 auf Ihre Zuständigkeit hingewiesen. Bitte erfüllen Sie Ihre diesbezüglichen Dienstpflichten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

 

 

Gerhard Gneist

Mitglied der Vertreterversammlung
1. Vorsitzender IUZB e.V.

 

 

 

PS: Das Schreiben der Senatsverwaltung erging nachrichtlich auch an die Mitglieder der VV (vertreterversammlung@kzv-berlin.de), warum haben wir es nicht zeitnah, sondern erst jetzt – nach über einem Monat – erhalten?

cc. für alle Mitglieder der Vertreterversamlung (vertreterversammlung@kzv-berlin.de)