„Der Kampf um das Geld“: Oppositionelle Informationsbeschaffung zur kommenden Vertreterversammlung

 

  • An den Vorstandsvorsitzenden der KZV Vertreterversammlung, Herrn Dr. Schleithoff, und an die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Fotiadis-Wentker
  • An den Vorstand der KZV Berlin
  • An den Geschäftsführer der KZV Berlin, Herrn Dr. Uhlich

 

EMail vom 22.10.2019 betreffend:
Vorabauskunft zu „TOP 9 – Dienstverträge des Vorstandes“ ((Rückwirkende) Erhöhung der Vorstandsbezüge) zur VV am 25.11.2019

 

 

Sehr geehrte Dame und sehr geehrte Herren,

ich beziehe mich auf das gleichlautende Schreiben des Sprechers der Fraktion Gesundheit, den Kollegen Peter Scharf, und bitte,

  • mir die Begründung des Antrages der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. April 2019 beim Bundessozialgericht vorab und rechtzeitig zuzusenden, damit ich mich auf die kommende Sitzung der VV am 25.11.2019 entsprechend vorbereiten kann.
  • Ich bitte ferner um Zusendung des Beschlusses (der Beschlüsse) der VV, der das “finanzielle Volumen der Vorstandsbezüge” festgelegt bzw. bestätigt haben soll.

Im Übrigen ist m.E. eine erneute Befassung mit dem vertagten Tagesordnungspunkt nicht zielführend, bevor das Bundessozialgericht eine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gefällt hat.

  • Ich bitte außerdem mir mitzuteilen, ob der Vorstand weiterhin und wenn ja, wie, an seinem Vorhaben festhält, seine Bezüge gegenüber dem derzeitig geltenden und genehmigten Verträgen zu erhöhen.
  • Wenn es Argumente für eine Erhöhung der Vorstandsbezüge alternativ zu den von der Aufsichtsbehörde und dem Sozialgericht angelehnten Vertragsklauseln gibt, die über die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde hinaus gehen, so bitte ich mir diese ebenfalls vorab schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere, wenn darin rückwirkende Vereinbarungen beschlossen werden sollen.

Mit kollegialem Gruß 

 

 

Gerhard Gneist

  • Mitglied der Vertreterversammlung
  • 1. Vorsitzender IUZB e.V.