Zahnärztekammer: Vorstand beschließt Sanktionen

Aus der Meldung der Zahnärztekammer Berlin vom 12.08.2019:

Änderungen der Meldedaten
Meldepflicht: Änderungen sind umgehend bekanntzugeben

Vorstand beschließt Sanktionen

Da es leider immer wieder vorkommt, dass Kammermitglieder ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen, sah es der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin als unumgänglich an, in seiner Sitzung am 07.08.2019 Sanktionen zu beschließen.

Sanktionshöhe bei Verstößen gegen die Meldeordnung:

1. Meldung innerhalb von 3 Monatennach Bekanntwerden einer meldepflichtigen Tatsache: ohne Sanktionen

2. Meldung nach mehr als 3 Monaten aber unter 6 Monaten: 150 Euro

3. Meldung nach mehr als 6 Monaten aber unter 9 Monaten: 300 Euro

4. Meldung nach mehr als 9 Monaten aber unter 12 Monaten: 450 Euro

5. Meldung nach mehr als 12 Monaten: 600 Euro

 

Dazu möchten wir folgendes anmerken:

  1. Die IUZB findet die Höhe der Sanktionen unangemessen und unkollegial.
  2. Außerdem vermissen wir in der Mitteilung die Angabe, anhand welcher Rechtsvorschrift(en) diese „Sanktionsgelder“ erhoben werden.
    Wer zunächst selbst suchen möchte  😉  :
    Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin

    Meldeordnung der Zahnärztekammer Berlin vom 30.01.1997
    Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin vom 26.04.2007
    – Berliner Kammergesetz (Außer Kraft getreten am 30.11.2018.)
    – Berliner Heilberufekammergesetz (In Kraft getreten am 30.11.2018.)

 

 

 

Alexander Klutke

Delegierter
Schatzmeister IUZB e.V.