IUZB Resolutionsantrag: „Zahnärzte gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten“

An
Herrn Dr. Heinrich Schleithoff
Vorsitzender der Vertreterversammlung
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin K.d.ö.R.
Georg-Wilhelm-Straße 16
10711 Berlin

Per eMail an: vv-vorsitz@kzv-berlin.de

 

06. August 2019

 

Antrag zur Vertreterversammlung am 09. September 2019

  • Resolution „Zahnärzte gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten

 

Sehr geehrter Herr Kollege Schleithoff,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

(Droh)schreiben wie dieses wollen wir nicht:

Am 17. September 2018 hat die Vertreterversammlung   e i n s t i m m i g   folgenden Beschluss gefasst:

Die Vertreterversammlung der KZV Berlin fordert den Gesetzgeber auf,
im SGB V § 291 Abs. 2b die Satze 14 und 15 ersatzlos zu streichen.
Bis dahin wird der Verordnungsgeber aufgefordert die Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 bis zum Januar 2020 zu verlängern.

Wir bitten den Vorstand und die Verwaltung höflich um einen aktuellen Sachstandsbericht.

Ergänzend stellen wir den Antrag, dass die Vertreterversammlung der KZV Berlin in Anlehnung an die Pressemitteilung der KZV Bayern vom 22. Juli 2019 nachfolgende Resolution fasst und den Vorstand und die Verwaltung beauftragt, landes- und bundesweit geeignete weitere Maßnahmen einzuleiten, insbesondere auch öffentlichkeitswirksam.

Resolution der Vertreterversammlung der KZV Berlin

Zahnärzte gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten

Digitalisierung muss dem Menschen dienen

Die Vertragszahnärzte im Land Berlin stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisch gegenüber, soweit dabei Patientendaten zentral gespeichert werden. Die Vertreterversammlung (VV) der KZVB greift die Beschlüsse und die Pressemitteilung der KZV Bayern vom 22. Juli 2019 auf und verabschiedet diese Resolution.

Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck und eignet sich nicht für politische Selbstdarstellung im Gesundheitswesen. Technik müsse immer dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Deshalb lehnt die VV auch die geplante zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten ab. „Datenschutz, Datensicherheit, ärztliche Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung der Patienten müssen Vorrang vor einer gewaltsamen Einführung der Patientenakte haben. Jeder zentrale Server unterliegt einem hohen Risiko, gehackt zu werden“.

Die Vertreter fordern den Gesetzgeber auf, bei der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) auf jegliche Sanktionen zu verzichten. Bislang müssen niedergelassene Zahnärzte, die ihre Praxen nicht fristgerecht an die TI angeschlossen haben, mit einem Honorarabzug rechnen. Die VV der KZV Berlin vertritt jedoch den Standpunkt, dass die TI für Zahnärzte bislang keinen Nutzen bringe. Es müsse deshalb jedem Praxisinhaber selbst überlassen bleiben, ob er den Aufwand und das Risiko beim Datenschutz in Kauf nimmt.

Eine Alternative zur Anbindung der gesamten Praxis-EDV an die Telematik und ans Internet ist das sogenannte „Stand-Alone-Szenario“. Ärzte und Zahnärzte können so die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur mit einem eigenen Rechner durchführen. Diese Möglichkeit will Jens Spahn jedoch abschaffen. Die VV fordert ihn auf, darauf zu verzichten und das Stand-Alone-Szenario weiterhin zuzulassen. Es sei derzeit die sicherste Variante der Anbindung an die Telematik.

Mit kollegialen Grüßen

gez. Dr. Peter Zemlin
gez. Alexander Klutke
– Vertreter –

 

Anlagen:

  1. KZV Bayern, Pressemitteilung vom 22.07.2019:
    „Zahnärzte gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten“
    2. KZV Berlin, anonymisierte Email „Anbindung an die TI-Bestellung der Komponenten“
    3. KZV Berlin, Auszug aus dem VV-Protokoll vom 17.09.2018:
    Beschluss zu § 291 SGB V
    4. Abschrift § 291 SGB V