Bericht aus der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 23. Mai 2019

Ort: Sitzungssaal der KZV Berlin

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Dem Einspruch des Kollegen Klutke zum Protokoll der DV vom 21.02.2019 wurde stattgegeben. Er hatte beanstandet, dass die Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder nicht zu Protokoll genommen worden waren und somit den übrigen Kammermitgliedern vorenthalten werden. Die Frage, warum der Vorstand glaubte darauf verzichten zu können, seine eigenen Tätigkeitsberichte zu protokollieren (die bisher übliche Auflistung der wahrgenommenen Termine aller Vorstandsmitglieder hatte er auf Anraten des Kollegen Husemann bereits abgeschafft und somit einer Kontrolle durch die Vertreter entzogen), beantwortete der Kollege Heegewaldt mit dem bemerkenswerten Hinweis, dass in einem Ergebnisprotokoll der Bericht des Vorstandes nicht aufzunehmen ist.

Deutlicher kann die fehlende Bereitschaft zur Transparenz und umfassender Information der Kammermitglieder und die geringe Wertschätzung der eigenen Vorstandsarbeit nicht zum Ausdruck gebracht werden.

Warum der Vorstand dem Einspruch des Kollegen Klutke trotzdem stattgegeben hat, hat er nicht begründet.

Ein Einspruch des Kollegen Husemann, der protokolliert wissen wollte, dass alle in der letzten DV beschlossenen Satzungsänderungen (wie vom Geschäftsführer der Zahnärztekammer zuvor bestätigt) auf gesetzlichen Vorgaben beruhen, wurde vom Kammervorstand hingegen als unbegründet abgelehnt.

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Bericht des Vorstands

Der Vorstand hat die Delegierten darüber informiert, dass ab 2020 die Zahnärztekammer Berlin in Zukunft nur noch als alleiniger Vertragspartner der Quintessenz Verlags-GmbH die Durchführung des Berliner Zahnärztetages übernimmt. Trotz der vom Vorstand der Zahnärztekammer geteilten Kritik am Verlauf und der Gestaltung des letzten Zahnärztetages, will man – im Gegensatz zum Vorstand der KZV – an dem Kooperationsvertrag mit dem Verlag festhalten. Die mit dem Ausscheiden der KZV zu erwartenden Mehrkosten für den Kammerhaushalt, sollen durch Gewinnung weiterer Sponsorengelder ausgeglichen werden. Auf die Programmgestaltung des Jahres 2020 konnte kein Einfluss mehr genommen werden. Ab 2021 hofft die Zahnärztekammer mit dem zu erwartenden höheren Kostenbeitrag auch Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen zu können. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen Fachbeirat zu installieren und dadurch einen stärkeren Einfluss auf die Programmgestaltung des Zahnärztetages zu gewinnen. Eine eigenständige, vom Quintessenz Verlag unabhängige Durchführung des ZÄ-Tages (wie z.B. in Schleswig Holstein), wird vom Vorstand der Berliner Zahnärztekammer abgelehnt.

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Philipp-Pfaff-Institut (PPI) Geschäftsjahr 2018

„Was ist los im „Pfaff“?“ Mit dieser provokant-frivolen Frage eröffnete der Geschäftsführer des PPI seinen Bericht über die wirtschaftliche Lage des von ihm geleiteten Fortbildungsinstituts.

Wie bereits in den vergangenen Jahren, war auch der Geschäftsbericht des PPI für das Jahr 2018 intransparent und weitestgehend unvollständig.

Eine Anfang des Jahres 2018 stattgefundene Steuerprüfung durch das Finanzamt hatte offenbart, dass es einer Buchhalterin des Instituts unter den Augen des Geschäftsführers, des Steuerbüros und nicht zuletzt auch unter der Kontrolle der Gesellschafter, seit Jahren möglich war, Rechnungen und Überweisungen zu fälschen und zu ihren Gunsten mehrere Hunderttausend Euro auf ihr eigenes Konto zu transferieren, siehe dazu unsere Meldungen, zuletzt vom 10.11.2018. Geld, von dem wir nach derzeitigem Verfahrensstand mittlerweile anzunehmen haben, dass es abgeschrieben werden muss. Über diesen Vorgang verlor der Geschäftsführer des PPI kein Wort.

Statt den Delegierten zu erläutern, wo er als alleiniger Geschäftsführer seine Verantwortung für die offensichtlich fehlenden Kontrollmechanismen zur Absicherung gegen den Verlust mehrerer Hunderttausend Euro sieht, brüskierte er die Delegierten mit einer Abfolge alter, nur bis zum Jahr 2017 reichender Schaubilder. Mit einer in diesem Zusammenhang völlig deplatzierten Aufzählung über die Anschaffungen, z. B. einer „Bose“ Lautsprecheranlage im Jahre 2007, sowie den Hinweis zu der weitsichtigen Anschaffung mehrerer Dentalmikroskope im Jahr 2019, unternahm er den peinlichen Versuch, die seit Jahren andauernden Missstände im PPI zu beschönigen.

Nach Protest aus den Reihen der Delegierten, die die uneingeschränkte Einsicht in die Unterlagen verlangten und eine Erklärung für die Nichtvorlage des vollständigen Jahresberichtes forderten, wiederholte der Vorstand der ZÄK Berlin seine aus unserer Sicht unzutreffende Behauptung, dass die Zahlen der GmbH keiner allgemeinen Veröffentlichungspflicht unterliegen und aus Schutz vor Konkurrenten geheim zu halten sind.

Eine Einsicht in die Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage des PPI, soll den Delegierten nur nach Terminabsprache mit der Kammer, im Beisein des Steuerberaters und nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung, gewährt werden.

Da sich eine solche Vorgehensweise der Kontrolle durch die Delegiertenversammlung entzieht, ist sie grundsätzlich inakzeptabel.

Dies steht außerdem im Widerspruch zu den regelmäßigen Veröffentlichungen der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger, zuletzt 2017:

Obwohl für das Jahr 2018, wie der Geschäftsführer auf Nachfrage eingestehen musste, noch gar kein Jahresabschluss erstellt worden ist, bedankte sich der Präsident der Zahnärztekammer Berlin beim Geschäftsführer des PPI dafür, dass er trotz der bekannten „Schwierigkeiten“ auch in 2018 erneut ein so „bemerkenswertes Ergebnis“ abgeliefert hat und es der Zahnärztekammer Berlin somit erspart bleibt, einen Antrag zur weiteren Erhöhung der Gesellschaftereinlagen stellen zu müssen. Gesellschafter sind zu jeweils 50% die Landeszahnärztekammer Brandenburg K.d.ö.R. und die Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.

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Anträge

  1. Die Weiterbildungsordnung wurde nach langer Diskussion und trotz der bei vielen Delegierten weiterbestehenden Unklarheiten verabschiedet. Ein gemeinsamen Antrag der Kollegin Wandelt und des Kollegen Klutke auf Verschiebung der Abstimmung wurde leider abgelehnt.
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  2. Auch die Wahlordnung wurde trotz Unklarheiten, bis auf eine kleine Änderung der IUZB, verabschiedet.
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  3. Einem Antrag des Vorstandes auf Neufestsetzung der Ausbildungsvergütung wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Die Neuregelung orientiert sich an dem seit dem 01.04.2019 mit der AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten) getroffenen Tarifvertrag und enthält folgende Vergütungen:
  1. Jahr 865 € = wie bei der AAA
  2. Jahr 890 € = 20 € weniger als bei der AAA
  3. Jahr 980 € = 20 € mehr als bei der AAA
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    Die im Gegensatz zu der mit der Arbeitsgemeinschaft vorgenommenen veränderten Jahrestarife wurden damit begründet, dass die jungen Frauen in der Regel auf das Anfangs- und Endgehalt der drei Ausbildungsjahre schauen und dabei nicht realisieren, dass das dritte Lehrjahr mit der Prüfung vorzeitig beendet wird! – Dieser Vorstand ist sich für nichts zu schade!

 

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Alexander Klutke
– Mitglieder der Delegiertenversammlung –