KV Berlin: Urteil im Untreueprozess gegen Ärztefunktionäre erwartet

Tagesspiegel, 29.04.2019:

Urteil im Untreueprozess gegen Ärztefunktionäre erwartet

 

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Landgericht Berlin, 28. Große Strafkammer, Aktenzeichen: 528 KLs 42/14

Vorhergehend:

Pressemitteilung LG Berlin vom 14.11.2014:

Zu:

Leitsatz

Verstößt ein Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung bei der Ausübung seiner Tätigkeit gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit liegt darin regelmäßig ein Pflichtenverstoß im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB.

Eine Vermögensbetreuungspflicht und damit ein täterschaftliches Handeln scheiden jedoch aus, wenn der Tatbeitrag sich auf das Aushandeln einer das Vorstandsmitglied selbst betreffenden Vergütung beschränkt; eine Strafbarkeit als Teilnehmer bleibt davon aber unberührt.

Bei eklatanten Verstößen gegen die vorgenannten Grundsätze liegt die Annahme der Voraussetzungen der §§ 16 und 17 StGB fern.

Tenor

  1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin wird der Beschluss der 37. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 24. Juni 2014 aufgehoben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vom 23. Februar 2014 wird unter Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer anderen großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zur Hauptverhandlung mit der Maßgabe zugelassen, dass der Angeschuldigte C – anders als die weiteren Angeschuldigten nicht der mittäterschaftlichen Untreue, sondern – der Anstiftung zur Untreue hinreichend verdächtig ist.
  2. Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst.