LSG: Keine Zuweisung von Patienten an eine angestellte Fachärztin durch die Kassenärztliche Vereinigung

Der 11. Senat des Thüringer Landessozialgerichts hat am Mittwoch, den 6. Juni 2018, die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha vom 14. Juni 2017 in der Sache bestätigt.

Der Praxisinhaber kann durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für eine Zuweisung fehlt es generell an einer Rechtsgrundlage. Eine solche ist weder in der Satzung der KV noch im SGB V enthalten.

Quelle: Landessozialgericht Thüringen, Pressemitteilung Nr. 7/18 vom 6. Juni 2018 zu Az – L 11 KA 1312/17 –

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