Offener Brief an Herrn Dr. Ingo Rellermeier

 

Betrifft: Ihr Kommentar vom 22. Oktober 2018
zu unserem Artikel „
…Was ist los im Philipp-Pfaff-Institut?

 

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Rellermeier,

normalerweise könnte eine Antwort auf Ihre Stellungnahme zu unserem Bericht über den Betrugsfall im Philipp-Pfaff-Institut (PPI) unterbleiben.

Da Sie als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin jedoch ein Amt bekleiden, in dem ein Mindestmaß an Redlichkeit und Ernsthaftigkeit erwartet werden muss, können Ihre Schmähungen nicht ohne eine Entgegnung zu den Akten gelegt werden.

Bei der Lektüre ihres gehässigen Kommentars stellt sich mir spontan die bange Frage, wie Sie ein – den Vorgängen im PPI vergleichbares – Kontrollversagen im Versorgungswerk gehandhabt hätten?

Ihnen ist bekannt, dass mir und anderen Delegierten vom Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin, dem Kollegen Dr. Heegewaldt, in mehreren Treffen zugesichert worden ist, dass wir über den seit Jahren laufenden Betrugsfall vollumfänglich informiert werden.

Es wurde uns versichert, dass wir Einsicht in alle Belege erhalten. Der Präsident der Zahnärztekammer tat dies mit dem Versprechen, dass die lückenlose Aufklärung in seinem ureigenen Interesse liegt und völlig unvoreingenommen und transparent erfolgen sollte.

Ausdrücklich bezog sich dies auch auf ein möglicherweise fehlerhaftes Verhalten des Geschäftsführers des PPI.

Im Gegenzug hatten meine Kollegen und ich zugesagt, dass wir die Information aller Berliner Kolleginnen und Kollegen so lange zurückstellen, bis die vollständige Klärung der Vorgänge erfolgt ist.

Um einen ersten Überblick über das Ausmaß und die Umstände zu erhalten, die zu dem seit Jahren unentdeckten Betrugsfall geführt haben, haben wir zunächst einer eingeschränkten, primär ordnenden Aufarbeitung der Unterlagen und später einer erweiterten Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft im Rahmen einer Sonderprüfung zugestimmt.

Parallel hierzu forderten wir die detaillierte, kursbezogene Kostenaufstellung eines durch öffentliche Mittel finanzierten Qualifizierungskurses zur Erlangung der Approbation für Kolleginnen und Kollege aus den Drittstaaten.

Anlass dieser Forderung war, dass uns in einer vorausgegangenen Sitzung vom Geschäftsführer des PPI zu dieser Problematik Daten vorenthalten und darüber hinaus zunächst unzutreffende Angaben gemacht worden waren.

Nachdem uns per Abstimmung in der Delegiertenversammlung vom 18.10.2018 von einer Mehrheit der Delegierten die Möglichkeit genommen wurde, unser Fragerecht uneingeschränkt wahrzunehmen und zuvor schon die versprochene Einsichtnahme in die Belege des Qualifizierungskurses ohne Angabe von Gründen schriftlich verweigert worden war, haben wir aus Protest die Sitzung verlassen.

Die Verweigerung der gemachten Zusagen, führten zu der Befürchtung, dass den Kolleginnen und Kollegen weitere Ungereimtheiten vorenthalten werden sollen und eine sachgerechte, vollumfängliche Aufarbeitung unterbleiben wird.

Mit Ihrem emotionalen Kommentar geben Sie auch Anlass zur Sorge, ob Sie die nötige Souveränität und Unabhängigkeit für ein Amt besitzen, in dem Sie Ihre Entscheidungen absolut vorurteilsfrei und gerecht zu treffen haben.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

 

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan

Mitglied der Delegiertenversammlung
2. Vorsitzender Wahlliste IUZB e. V.