Grünes Licht für EU-Verhältnismäßigkeitstest: Bundeszahnärztekammer begrüßt Sonderrolle für Gesundheitsberufe

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Sonderrolle, die im sogenannten Verhältnismäßigkeitstest den Gesundheitsberufen zugebilligt wird. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute in Straßburg den Weg für die EU-Richtlinie zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts freigemacht. Die neue Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „Es ist gut, dass im jetzt vorliegenden Verhältnismäßigkeitstest viele Kritikpunkte der regulierten Berufe, zu denen auch Ärzte und Zahnärzte zählen, aufgegriffen wurden. Positiv ist auch, dass der EU-Gesetzgeber eine Sonderrolle für die Gesundheitsberufe vorsieht. So müssen die Mitgliedstaaten im Falle einer berufsrechtlichen Regelung, die die Heilberufe oder die Patientensicherheit betreffen, stets das Ziel eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes berücksichtigen. Dies ist eine klare Vorgabe für den nationalen Gesetzgeber zu Gunsten der Patienten. Dies darf im anstehenden Umsetzungsprozess der Richtlinie in nationales Recht nicht verwässert werden.  Leider gab es keine politische Mehrheit, die Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der neuen Richtlinie gänzlich auszunehmen. Das wäre aus Sicht der Gesundheitsberufe der bessere Weg gewesen.“

Hintergrund
Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom Januar 2017 beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien prüfen und belastbar belegen, inwiefern neues Berufsrecht verhältnismäßig ist. Damit soll Wirtschaftswachstum durch Wegfall von Barrieren angekurbelt werden. Erfasst sind alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.

 

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 14. Juni 2018