VG: Widerruf einer Heil­praktiker­erlaubnis nach sexuellen Handlungen an Hypnose-Patientin

Leitsatz:

Eine Heilpraktikererlaubnis ist zu entziehen und der Heilpraktiker als sittlich unzuverlässig anzusehen, wenn er eine Patientin unter von ihm veranlasster Hypnose u.a. (mehrfach) dazu auffordert, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Unerheblich ist, ob die Handlungen letztlich von der Patientin vorgenommen werden.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 261/18, Urteil vom 09. Mai 2018