Senatsverwaltung fordert vom KZV-Vorstand wegen unzulässiger Wahlauswertung Datenschutzsicherstellung
Hier die – laut dem für Datenschutz zuständigen Vorstand Karsten Geist – in der KZV nicht vorliegende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 10. April 2018. Die KZV Berlin steht demnach in der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde
zu versichern, bei zukünftigen Wahlen die rechtlichen Ausführungen der Berliner Datenschutzbehörde zu berücksichtigen
und mitzuteilen,
welche Maßnahmen die KZV gedenkt zu treffen, um ein ordnungsgemäßes Verfahren für zukünftige Wahlauswertungen sicherstellen zu können.
Rückblick:
- KZV-Wahlauswertung: Ohne Rechtsgrundlage und mit Datenschutzmängeln
- Sie nennen es „Wahlanalyse“ und erröten nicht! von Dr. Helmut Dohmeier-de Haan