Bundesrechnungshof: „Nutzen kieferorthopädischer Behandlung muss endlich erforscht werden“

Bundesrechnungshof: „Nutzen kieferorthopädischer Behandlung muss endlich erforscht werden“

Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung geben jährlich über 1 Mrd. Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus. Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße erbringen.

Feststellungen:

Schätzungsweise mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland wird über einen Zeitraum von regelmäßig zwei bis vier Jahren kieferorthopädisch behandelt. Das BMG und die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben kaum Einblick in das konkrete Versorgungsgeschehen. Ziel und Erfolg kieferorthopädischer Behandlungen sind nur unzureichend erforscht. Die fehlende Transparenz kritisierten der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information schon vor Jahren. Das BMG ging dem nicht nach.

Viele Versicherte nehmen zusätzlich zu den Leistungen ihrer Krankenkassen Selbstzahlerleistungen in Anspruch. Auch hier ist ungewiss, um welche Leistungen es sich im Einzelnen handelt und welche Erfolge damit erzielt werden.

Der Bundesrechnungshof hat das Fehlen einer Versorgungsforschung und einer darauf beruhenden Bewertung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen beanstandet.

Empfehlungen:

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die kieferorthopädische Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeiten und -ziele sowie Qualitätsindikatoren und -kontrollen zu erfassen und objektiv auszuwerten. Dabei sollten Selbstzahlerleistungen einbezogen werden. Welche kieferorthopädischen Leistungen die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt, muss sich an den Ergebnissen einer solchen Versorgungsforschung orientieren. Sollten Selbstzahlerleistungen den derzeitigen Leistungen der Krankenkassen überlegen sein, wäre zu prüfen, diese in die Versorgung durch die Krankenkassen zu übernehmen.

 

Quelle: Bundesrechnungshof, 2017 Bemerkungen – Ergänzungsband Nr. 09