LAG: Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin

Arzthelferin fotografierte mit ihrem Smartphone den MRT-Terminplaner für eine Patientin und leitet das Foto privat an ihre Tochter weiter:

Leitsätze

  1. Verletzt eine medizinische Fachangestellte (Arzthelferin) ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht dadurch, dass sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, stellt dies an sich einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis der Fachangestellten außerordentlich zu kündigen.
  2. Im Hinblick auf die Schwere eines solchen Vertragsverstoßes kann eine Abmahnung der Fachangestellten entbehrlich sein, weil sich das Vertrauen des Arbeitgebers in die Diskretion der Fachangestellten nicht wiederherstellen lässt.

Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg, Urteil vom 11.11.2016 zu AZ 12 Sa 22/16