Zahnärztliche „Praxisklinik“: Keine Verbraucherirreführung bei nur ambulanter Behandlung

Wirbt eine Zahnarztpraxis mit dem Begriff „Praxisklinik“ ohne die Möglichkeit einer stationären Behandlung anzubieten, liegt keine Irreführung der Verbraucher im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und somit kein Wettbewerbsverstoß vor. – lesen

Urteil Landgericht Essen vom 08.11.2017, Az 44 O 21/17