Gemeinsamer Beschlussantrag: „Wir sind für eine demokratische Zahnärztekammer!“

Drei Beschlussanträge der Delegierten der Wahllisten DAZ, Fraktion Gesundheit, IUZB und Junge Zahnärzte Berlin zur Änderung der Hauptsatzung zur Delegiertenversammlung am 22. Februar 2018:

Für eine demokratische Zahnärztekammer!

Der Präsident und der Vizepräsident haben es mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 (Anlage 1) abgelehnt, von drei Mitgliedern der Delegiertenversammlung schriftlich gestellte Fragen zu beantworten:

Ihr Begehren, Auskünfte … als Delegierte zu erhalten, wird zurückgewiesen.“

Für die Zurückweisung berufen sie sich auf ein IHK-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 (!).

Dies stellt eine Zäsur in der bisher gelebten Kammerpraxis dar. Da dieses Urteil schon fast 14 Jahre alt ist, bisher aber von keinem Kammervorstand vorgebracht wurde, offenbart es, dass der neue Kammervorstand bestimmte Fragen einfach nicht beantworten will und nun nach einem juristischen Schlupfloch gesucht hat, um sich seiner Antwortpflicht zu entziehen.

In dem Urteil wird darauf abgestellt, dass der Einzeldelegierte (nur) so viel Informationen beanspruchen kann, wie er benötigt, um den Handelnden (Vorstand) Entlastung erteilen zu können. Ihre restriktive Auslegung dieser Formulierung stellt einen grundlegenden Eingriff in die Fragerechte der Delegierten dar, wodurch nicht nur die Oppositionsdelegierten getroffen werden, sondern jeder Delegierte. Sie ist daher ein Angriff auf die Souveränität unseres Kammerparlaments.

Ihre Auffassung ist äußerst bedenklich, weil die Entscheidung, in welcher Intensität ein Delegierter im Laufe eines Rechnungsjahres Fragen an den Vorstand stellen möchte, allein seiner Verantwortung obliegt. Reichen die über die üblichen Unterlagen (z. B. Jahresabschluss) bereitgestellten Informationen nicht aus und verweigert sich der Vorstand einer detaillierten Befragung, wie jetzt geschehen, so entsteht für jeden Delegierten eine Abwägungsentscheidung, ob er guten Gewissens für ein zurückliegendes Geschäftsjahr Entlastung erteilen kann, oder aber die Entlastung wegen unbeantworteter Fragen verweigern muss.

Der Vorstand bezieht sich auf auf ein fast 14 Jahre altes Urteil, welches nur Ausführungen zum Fragerecht eines (späteren) Einzeldelegierten innerhalb einer IHK zum Inhalt hat.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer war 2016 mit ihrem Satzungsausschuss, hin zu einer modernen, auf Transparenz und Vertrauen aufbauenden Kammer, schon viel weiter.

Nach mehreren Sitzungen (2015/16), hat das spiegelbildlich konstituierte Gremium, konsensual und einstimmig (!) eine Formulierungsempfehlung für eine neue Kammersatzung erarbeitet. Dazu wurde als Vorlage für die Delegierten durch den Geschäftsführer der Zahnärztekammer eine Synopse (Anlage 2) entworfen und übersandt, die u.a. auch die Auskunfts- und Informationsrechte der Delegierten neu regelt. Aber ebenso auch die Ämterunion von Kammervorstand = Delegiertenversammlungsvorsitz aufhebt und die Einführung des Spiegelbildlichkeitsprinzips bei wichtigen Ausschüssen herstellt, so wie letzteres etwa das Bundessozialgericht am 11.02.2015 (B 6 KA 4/14) für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beschrieben hat, mithin auch für körperschaftliche Selbstverwaltungen mit den gleichen Strukturen wie auch unsere Berliner Zahnärztekammer.

  • Die Delegierten dürfen nicht hinter den eigenen Ansprüchen und den selbst gesteckten Zielen zurückbleiben. Deshalb müssen die konsensual abgestimmten Kernpunkte der Satzungsnovellierung zeitnah umgesetzt werden.

Deshalb stellen wir folgende Beschlussanträge zur Änderung der Hauptsatzung:

Satzungsänderungsbeschlussanträge

1. Beschluss:
Die Delegiertenversammlung beschließt aus der Synopse des Satzungsausschusses vom 25. Mai 2016 folgende Änderungen der Hauptsatzung:

  • Anlage 3 zu § 11 Delegiertenversammlung

2. Beschluss:
Die Delegiertenversammlung beschließt aus der Synopse des Satzungsausschusses vom 25. Mai 2016 folgende Änderung der Hauptsatzung:

  • Anlage 4 zu Neu: § 16a Anfragen an den Vorstand

3. Beschluss
Die Delegiertenversammlung beschließt aus der Synopse des Satzungsausschusses vom 25. Mai 2016 folgende Änderungen der Hauptsatzung:

 

Für die Delegierten der Wahlliste IUZB Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.:
gez. Gerhard Gneist
gez. Dr. Lutz-Stephan Weiß

Delegierte der Wahlliste DAZ Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde e.V.:
gez. Dr. Celina Schätze

Delegierter der Wahlliste Junge Zahnärzte Berlin:
gez. Dr. Marcus Mense

Für die Delegierten der Wahlliste Fraktion Gesundheit:
gez. Peter Scharf
gez. Winnetou Kampmann

.

Dokumente:

    • Tagesordnungspunktantrag:
      „Wir sind für eine demokratische Zahnärztekammer!“
      mit Beschlussanträge:
      „Für eine demokratische Zahnärztekammer!“
      mit Anlagen 1, 3, 4 und 5 (2 aus Übersichtlichkeitsgründen hier weggelassen)

 

Vorhergehend: