Kleine Anfrage: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Hält der Senat die Vorgaben des Koalitionsvertrages ein?

Abgeordnetenhaus

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU)

  1. Wie hoch ist die Anzahl der unbesetzten Arztstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) aktuell (aufgelistet nach Bezirken)?
  2. Wie groß ist der durchschnittliche Gehaltsunterschied zwischen den Ärzten, die an den landeseigenen Berliner Krankenhäusern oder bei privaten Trägern nach dem entsprechenden Tarifvertrag beschäftigt sind und den Ärzten des ÖGD? (Durchschnittlicher Vergleich nach den Kategorien: Facharzt, Oberarzt bzw. Facharzt in Leitungsfunktion, Chefarzt/Leiter Gesundheitsamt)
  3. Hält der Senat an der Aussage aus dem Koalitionsvertrag „Um die Attraktivität des ÖGD für Mediziner*innen zu erhöhen, sollen die tariflichen Unterschiede zwischen einer Beschäftigung in den landeseigenen Kliniken und den Einrichtungen des ÖGD beseitigt werden“ fest?
    a. Wenn ja, ist eine Tarifangleichung bis zum Jahr 2019 geplant?
    b. Wenn auf a) nein geantwortet wird: ist eine Tarifangleichung in dieser Legislaturperiode bis 2021 geplant?
  4. Kennt die Senatsverwaltung für Gesundheit das Modell der Hansestadt Hamburg, bei dem die Ärzte des ÖGD einen Zuschlag durch das Land Hamburg bekommen, um die Gehaltslücke zu den Klinikärzten zu schließen; wenn ja, warum wird dieses Modell nicht in Berlin angewandt bzw. warum wurden hierfür im Haushalt 2018/2019 keine Mittel eingesetzt?

und Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Drucksache 18 / 12 577

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