Wichtige Mitteilung: VZB beschließt 3% Rechnungszins

Die Vertreterversammlung ist in ihrer Sitzung am 25. November 2017 dem Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss ohne Gegenstimme gefolgt, den Rechnungszins für alle gezahlten Beiträge ohne Änderung der vorhandenen Anwartschaften und laufenden Renten baldmöglichst auf 3% festzulegen. Damit wird das Finanzierungssystem des VZB durch Erhöhung der Rücklagen für die Zukunft nachhaltig gestärkt.

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Die bekanntermaßen anhaltend geringe Zinsertragslage auf den Finanzmärkten zwingt das VZB zum Handeln. Unser bisheriger Rechnungszins für bis 2007 gezahlte Beiträge beträgt bislang 4%, für Beiträge ab 2008 gelten bereits jetzt 3 %.

Wozu dient der Rechnungszins?

In einem mit Kapital gedeckten System markiert der Rechnungszins die Annahme eines im Mittel zukünftig erwirtschafteten Ertrags für die über die Lebensdauer gezahlten Beiträge. Mehrerträge werden als Rentenerhöhungen an die jetzigen und zukünftigen Rentner ausgeschüttet.

Mit der Annahme eines zukünftig geringeren Ertrags – also eines geringeren Rechnungszinses – muss gleichzeitig die aktuelle Deckung (Vermögen) für die Rentenzahlungen des VZB erhöht werden.

Sobald ein jährlicher Ertrag oberhalb dieser 3% erwirtschaftet wird, ist die Weitergabe als Dynamik (Erhöhung) an die aktiven Mitglieder und Rentner möglich. In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Anwartschaften und Renten aus Beiträgen ab 2008 um 2,94% angehoben, um die Verzinsung dieser mit „Altbeiträgen“ vor 2008 gleichzustellen.

Unser Ziel ist es, zum 31.12.2018 die Festsetzung des Rechnungszinses auf 3% über alle Bestände umzusetzen und ab dann die Überschüsse auszuschütten.

 

Dr. Eckehart Schäfer
Vorsitzender
Aufsichtsauschuss
Dr. Ingo Rellermeier
Vorsitzender
Verwaltungsausschuss
Dr. Rolf Kisro
stellv. Vorsitzender
Verwaltungsausschuss

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Quelle: Mitteilung VZB vom 01.12.2017