VZB: Einladung zur Vertreterversammlung am 25. November 2017

  • Sonnabend, 25. November 2017
  • um 10:00 Uhr
  • im Sitzungssal der KZV Berlin
  • Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin-Wilmersdorf

Die Vertreterversammlung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich, soweit nicht die Vertreterversammlung in Ausnahmefällen die Nichtöffentlichkeit beschließt (§ 3 Absatz 2 der VZB-Satzung).

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Regularien
2. Anträge
3. Bericht des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin über das Kalenderjahr 2016 (Anlage 1)
4. Bericht des Wirtschaftsprüfers des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (Anlage 2)
5. Bericht des mathematischen Sachverständigen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin
(Anlage 3)
6. Diskussion zum TOP 3 bis 5
7. Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2016 (Anlage 4) / Beschluss

Antrag:

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin stellt den Jahresabschluss des Versorgungswerkes über das Geschäftsjahr 2016 nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 der Satzung fest.

8. Verwendung der Überschüsse (Anlage 5) / Beschluss

Antrag:

Die Vertreterversammlung beschließt,
1. aus dem Ergebnis der Kalenderjahre 2014 bis 2016 für die Renten mit Rentenbeginn vor dem 01.01.2018 aus Beiträgen,
– die für Zeiten vor dem 01.01.2008 geleistet wurden, keine Dynamisierung zum 01.01.2018 vorzunehmen,
– die für Zeiten ab dem 01.01.2008 geleistet wurden, eine Dynamisierung zum 01.01.2018 in Höhe von 2,94 % vorzunehmen.
(unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aussparungsregelungen)
und
2. die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage für Renten mit einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2017 gem. § 16 Abs. 1 der Satzung auf
1.668,04 € festzusetzen.

9 Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2016 / Beschluss
10. Versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen (Anlage 6) / Beschluss

Antrag:

Der in den Rechnungsgrundlagen für Beiträge bis 2007 enthaltene Rechnungszins von 4% soll baldmöglichst auf 3% abgesenkt werden ohne Veränderung der aus diesen Beiträgen erworbenen Anwartschaften und gezahlten Renten, was eine Erhöhung der Rückstellungen bedeutet. Für diese Maßnahme soll kein versicherungsmathematischer Neuzugang eingerechnet werden.

11. Ausblick auf die Jahre 2017 und 2018
12. Verschiedenes