KZV Berlin: Straflos und Verantwortungslos

Der KZV-Vorstand, unterstützt von seiner PR-Spezialistin Frau Drkosch, unternimmt erhebliche Anstrengungen, weiter Nebel und Desinformation über den Tatsachengehalt des LKA-Berichts aus dem Ermittlungsverfahren gegen diese Herren zu verbreiten. Offenbar scheint der anonym verbreitete Auswertungsbericht des Landeskriminalamtes doch die eine oder andere Nachfrage ausgelöst zu haben. Aber natürlich beantwortet die Nebelwand des Vorstandes nicht diese Nachfragen.

Pressearbeit einer bestimmten Färbung versucht, das Thema zu bestimmen und lässt sich ungerne das Thema aufzwingen. Kennen wir aus dem Mund verschiedenster Pressesprecher, vorzugsweise aus Politik oder Finanzwelt. Nun, dieses Konzept wollen wir stören.

Es geht nicht um die Strafbarkeit von Husemann und Pochhammer, sondern um ihre Verantwortung.

Wenn die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Aussichten auf eine Verurteilung sieht, können wir mit diesem Ergebnis hadern, rechtlich dürfte es einem zutreffenden Kalkül entsprechen. Nicht alles, was getan wird, lässt sich nachweisen.

Dazu folgende rechtliche Erklärungen, wie sie uns gegeben wurden:
Diebstahl, Raub, Betrug und Untreue sind Straftaten, die sich gegen das Vermögen des Opfers richten. Und der Täter muss bei allen diesen Taten diese Vermögensschädigung beabsichtigen, muss Vorsatz haben. Ein Betrug, eine Untreue ohne Absicht – gibt es nicht. Da kann ein großer Schaden verursacht werden, da kann der Täter achtlos und fahrlässig handeln, er begeht keinen Betrug, keine Untreue. Daher gibt es auch ganz wenige strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise. Und da die Absicht etwas Inneres ist und sich daher schwierig nachweisen lässt, kann also auch ein KZV-Vorstand falsch Spesen abrechnen, Spesen und Ausgaben vergeuden und provozieren – er ist nicht strafbar, wenn man ihm nicht nachweist, dass er bewusst dem Vermögen der KZV schaden wollte. Und da sah die Staatsanwaltschaft ein Risiko, dass ein Strafrichter die Indizien nicht ausreichen lässt und den KZV-Vorstand frei spricht. Als Staatsanwaltschaft hat man eine erhebliche Verantwortung, nicht Anklagen zu erheben, die dann nicht zur Verurteilung führen. Und dieser Verantwortung folgend wird dann eine Anklage gar nicht erst erhoben, wenn keine hinreichenden Verurteilungschancen bestehen. In einem solchen Fall stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Und das waren – nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin – auch die Gründe für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die KZV-Vorstände.

Davon jedoch völlig unberührt bleiben die Ermittlungen des Landeskriminalamtes, welcher Schaden durch fehlerhafte Spesenhandhabung entstanden ist.

Letztendlich handelt es sich um eine Aufarbeitung, die mit der Aufarbeitung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu vergleichen ist – und diesen in vollem Umfang bestätigt.

Es handelt sich um die Ermittlung eines Schadens, den die beiden KZV-Vorstände zu verantworten haben.

Und die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, weil kein Schaden eingetreten war…

Der LKA-Bericht ist in keiner Weise durch die Staatsanwaltschaft in Frage gestellt worden.

Von diesem Schaden kann auf der Grundlage des LKA-Berichtes also durchaus noch ausgegangen werden.

Und Husemann und Pochhammer wollen diesen widerlegt haben? Gerne veröffentlichen wir ihre Rechtfertigung. Die wurden bislang mit erheblichem Aufwand von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Also, was soll die falsche Scham? Und dann hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren doch einstellen können, weil kein Schaden eingetreten ist … hat sie aber nicht!

Folgt man der Staatsanwaltschaft also, ist unter Leitung von Husemann und Pochhammer ein ganz erheblicher Schaden eingetreten, den diese zumindest durch Achtlosigkeit und Sorglosigkeit im Umgang mit dem Vermögen der KZV zu verantworten haben. Sie mögen zwar straflos davonkommen, weil man ihnen den Vorsatz nicht nachweisen kann, aber die Verantwortung bleibt.

Darüber möchten sie gerne hinwegnebeln. Und das wiederum mit den Geldern aller Vertragszahnärzte in der MBZ.

Dafür haben wir sie zur Verantwortung zu ziehen.

Wir bleiben dran.

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Gerhard Gneist