KV Berlin: Auch Nachwahl des Vorstands angefochten – Ist Wahl des Vorstandsmitglieds Scherer auch im 2. Versuch ungültig?

Ein Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) hat am 4. September 2017 beim Sozialgericht Berlin auch die am 3. August 2017 abgehaltene Nachwahl von Günter Scherer in den Vorstand der KV angefochten. Die Klage ist zum Aktenzeichen S 87 KA 273/17 registriert worden.

Bereits bei den Vorstandswahlen vom 11. Februar 2017 war Günter Scherer in den dreiköpfigen Vorstand der KV gewählt worden. Allerdings hatte das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 5. Juli 2017 (S 22 KA 46/17) die Wahl insoweit für ungültig erklärt, weshalb sie wiederholt werden musste (vgl. Pressemitteilung vom 5. Juli 2017). Bei der Wahlwiederholung wenige Wochen danach wurde Günter Scherer erneut in den Vorstand gewählt.

Mit seiner Klage begehrt der anwaltlich vertretene Kläger die Feststellung, dass die Wahl des Vorstandsmitglieds Günter Scherer ungültig sei. Seiner Meinung nach ist die Wahl insbesondere wegen folgender Mängel anfechtbar:

  • Die Einladungsfrist sei zu kurz bemessen gewesen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung seien nur 3 Wochen vor dem Termin der Nachwahl geladen worden, der zudem noch in der Ferienzeit gelegen habe.
  • Die Nachwahl sei nicht hinreichend bekannt gegeben worden, so dass weitere Kandidaten sich nicht um das Amt haben bewerben können. Auch eine öffentliche Ausschreibung des Postens habe es nicht gegeben. Dabei handele es sich um eine herausgehobene Stellung mit gesteigerter Verantwortung. Die Besetzung habe daher so zu erfolgen, dass eine Bestenauslese möglich sei. Transparente Ausschreibungen seien auch zur Vermeidung von Korruption verpflichtend.

Eine Stellungnahme der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung liegt noch nicht vor. Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.

Quelle: Sozialgericht Berlin, Pressemitteilung vom 09.09.2017