Wahlprogramm der GRÜNEN sieht strategisch die Auflösung der berufsständischen Versorgungswerke vor

Strategisch läuft das Wahlprogramm der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl 2017 auf eine Abschaffung der berufsständischen Versorgungswerke hinaus, denn sie wollen „auch Freiberufler und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.“ Wie dies technisch möglich wäre, illustriert eine unserer Meldungen aus dem Jahr 2012: „Abwicklung eines Versorgungswerkes“.

Nachfolgend im Auszug das Wahlprogramm zum Thema Rentenversicherung (Seite 198-200):

Wie die Rente wirklich sicher wird
Um die Rente wieder sicher und verlässlich, nachhaltig und generationengerecht zu machen, setzen wir uns dafür ein, das Drei-SäulenSystem der Alterssicherung auf eine solide Basis zu stellen.

  • In erster Linie stärken wir die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sie ist und bleibt die wichtigste Säule, der Altersvorsorge. Durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre ist das Rentenniveau gesunken. Eine Stabilisierung ist dringend notwendig. Das heutige – gegenüber dem Jahr 1998 bereits erheblich abgesenkte – Rentenniveau sollte nicht weiter fallen. Dabei müssen Rentenniveau und Beitragssatz in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter in die gesetzliche Rente vertrauen kann. Wer viele Jahre eingezahlt hat, soll von seiner Rente auch leben können. Mit der Garantierente wollen wir für alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens rentenversichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt haben, ein Mindestniveau in der Rentenversicherung einführen. Die Garantierente ist steuerfinanziert und die Höhe wird oberhalb der Grundsicherung liegen. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und betriebliche und private Altersvorsorge wird nicht angerechnet. Um die gesetzliche Rente finanziell und solidarisch breiter aufzustellen, wollen wir versicherungsfremde Leistungen aus Steuern bezahlen und die Beschäftigungsbedingungen gerade für Frauen so verbessern, dass sie öfter und gleichberechtigt erwerbstätig sind.
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  • Wir wollen den ersten Schritt zur Bürger*innenversicherung gehen und hierfür die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen, Minijobber*innen und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Auch Langzeitarbeitslose sollen wieder versichert werden. Für die Selbständigen und insbesondere die Existenzgründer*innen wird es Übergangsregelungen geben. Zudem wollen wir Selbständigen mit Beitragsrückständen bei der Krankenversicherung helfen und Schulden erlassen.
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  • In einem späteren Schritt wollen wir auch Freiberufler*innen und Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Hierfür werden wir mit den Ländern zusammenarbeiten. Bereits erworbene Anwartschaften auf Versorgung und bestehende Beamtenverhältnisse bleiben dabei aus Gründen des Vertrauensschutzes unberührt.

Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen. Dazu fördern wir eine echte Altersteilzeit durch eine attraktive Teilrente ab 60 Jahren, die insbesondere Arbeitnehmer*innen in belastenden Berufen zugutekommt. Für Menschen, die länger arbeiten wollen, soll sich das lohnen. Damit sie eine höhere Rente erhalten, führen wir einfache Hinzuverdienstregeln ein und erleichtern es, Teilrente und Erwerbseinkommen zu kombinieren. So erleichtern wir es Menschen, selbst zu bestimmen, wann sie in Rente gehen. Arbeitnehmer*innen, die nicht mehr arbeiten können, sollen nicht länger auch noch dafür bestraft werden, deshalb schaffen wir die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente ab.

  • Neben der gesetzlichen Rente wollen wir auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken. Kapitalgedeckte Altersvorsorge kann zu einem Bruchteil der Kosten und mit einer deutlich höheren Rendite als in Deutschland durchgeführt werden. Wir wollen deshalb einen Bürger*innenfonds in öffentlicher Verwaltung einführen und diesen sowohl für die betriebliche wie auch die private Vorsorge öffnen. Bei hinreichender Größe kann die laufende Verwaltungsgebühr sehr gering sein. Die Sparleistung der Menschen kann so fast vollständig in die Altersvorsorge gehen. Der Bürger*innenfonds soll nachhaltig investieren und dabei soziale und ökologische Belange berücksichtigen.
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  • Alle Arbeitgeber*innen sollen künftig ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten und sie mit einem eigenen Arbeitgeber*innenb eitrag unterstützen. Kleinen Betrieben erleichtern wir dies mit einer Änderung der Haftungsregeln. Wenn sie diese nicht im eigenen Betrieb oder überbetrieblich organisieren, soll sie unbürokratisch über den Bürger*innenfonds durchgeführt werden können. Die Arbeitnehmer*innen sind nicht verpflichtet, das Angebot ihrer Arbeit geber*innen anzunehmen.

Die öffentliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll in Zukunft vor allem Geringverdienenden zugutekommen. Die Entgeltumwandlung lehnen wir ab, weil sie die gesetzliche Rente schwächt.
Viele Frauen sind von Armut im Alter bedroht. Sie leisten mehr Erziehungs- und Pflegearbeit, arbeiten oft in Teilzeit oder in schlecht bezahlten Branchen und erwerben weniger Rentenansprüche. Für Frauen muss es einfacher werden, sich durch Erwerbsarbeit selbst besser abzusichern. Mit guten Angeboten für die Kinderbetreuung, einer Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, einem Rückkehrrecht auf Vollzeit, einer echten Pflegezeit, einer fairen Abbildung von Pflegezeiten bei der Rente und mit gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit können wir die Rentenlücke für Frauen mittelfristig schließen. Auch die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter auf die Rente werden wir neu ordnen.
Wir wollen die Benachteiligung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Rentenrecht beenden.

Zusatzversorgung/Bankenwesen (Seite 161): In der Altersvorsorge wollen wir mit einem staatlichen Basisprodukt eine transparente Alternative zum Dschungel der Altersvorsorgeprodukte schaffen.