DZW: KZV Berlin klagt gegen Senatsverwaltung
DZW, 19.07.2017:
Stecken sich „Berliner Zahnarztbosse“ wirklich die Taschen voll?
Fakt ist, es geht um Altersvorsorge und eine Klage der KZV Berlin gegen das Land.
Was die Betroffenen dazu sagen. – lesen
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Aus dem Schreiben der Senatsverwaltung vom 23.03.2017 und dem "Arbeitspapier der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger Vorstands- und Geschäftsführervergütungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung" ergibt sich etwas anderes. Dort ist für die Zuständigkeit folgende rechtliche Kausalkette beschrieben:
a) § 79 SGB IV (Organe K(Z)V)
In der Gesetzesbegründung zum § 79 steht:
b) Seit dem 13. August 2013 gibt es in § 35a SGB IV – Vorstand bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen – den neuen Absatz 6a:
Belegbeifügung siehe auch: Die kleine Raupe Nimmersatt von Gerhard Gneist