KV Berlin akzeptiert Gerichtsurteil – Vorstandsnachwahl am 03.08.2017

Nach Anfechtung der Vorstandswahl der KV Berlin ist eine schnelle Nachwahl geplant

Mit Urteil vom 05. Juli 2017 hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass nur die Wahl des dritten Vorstandsmitglieds der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin vom 11. Februar 2017 ungültig und zu wiederholen sei. Die Urteilsgründe dieser Entscheidung liegen noch nicht vor. Prozessbeobachter hatten berichtet, dass es sich um eine sehr knappe Entscheidung gehandelt habe. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist nun vorgesehen, das Urteil des Sozialgerichts Berlin zu akzeptieren und bereits am 03. August 2017 das dritte Vorstandsmitglied nachzuwählen.

Dr. Christiane Wessel, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin, erklärte: „Bereits in der Pressemitteilung vom 05. Juli 2017 hatte ich bekräftigt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Herr Scherer weiterhin Mitglied im Vorstand ist. Um die Handlungsfähigkeit des Vorstandes weiterhin sicherzustellen, will die KV Berlin die Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin trotz allem akzeptieren und schnell eine Nachwahl für das dritte Vorstandsmitglied durchführen. Hierzu habe ich kurzfristig zu einer Sitzung der Vertreterversammlung am 03. August 2017 eingeladen.“

Quelle: KV Berlin, Pressemitteilung vom 13.07.2017