Bundestag: Aktuelle Daten zu den berufsständischen Versorgungswerken

Deutscher Bundestag – Drucksache 18/12186

Kleine Anfrage vom 26.04.2017
der Abgeordneten Markus Kurth, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE

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Aktuelle Daten zu den berufsständischen Versorgungswerken

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Die berufsständischen Versorgungswerke stellen für Angehörige der verkammerten Freien Berufe die wesentliche Säule der Alterssicherung dar. Für diesen Personenkreis sollen sie – ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung – die Pflichtversorgung für das Alter, den Fall der Invalidität und die Hinterbliebenenrente im Todesfall gewährleisten. Pflichtmitglieder der Versorgungswerke können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Ausgestaltung der Beiträge, der Leistungen, der Organisation und der Kapitalanlage obliegt den Versorgungswerken im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Ziel dieser Anfrage ist es, eine Übersicht über aktuelle Daten zur Struktur, Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Versorgungswerke zu gewinnen.

1. Wie viele berufsständische Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche zehn Versorgungswerke sind, gemessen an den Mitgliederzahlen und den verwalteten Vermögen, die größten?
Antwort
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2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragszahlenden Personen in den berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland, Berufsstand und Geschlecht angeben)?
Antwort
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3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger der berufsständischen Versorgungswerke in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland, Berufsstand und Geschlecht angeben)?.
Antwort
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4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Berufsunfähigkeitsleistungen von berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger?.
Antwort
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5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten von berufsständischen Versorgungswerken in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger?
Antwort
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6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Verhältnisses von beitragszahlenden Mitgliedern und Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern von berufsständischen Versorgungswerken vor?
Antwort
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7. Welche Erkenntnisse zum Verhältnis von Selbständigen und Angestellten in berufsständischen Versorgungswerken liegen der Bundesregierung vor?
Antwort:

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von beitragszahlenden in berufsständischen Versorgungswerken Versicherten und der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bundesland und Berufsstand angeben)?
Antwort
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9. Wie viele Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren jeweils von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen (bitte Gesamtzahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte angeben)?
Antwort
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10. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren jeweils der Anteil der Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken, die parallel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren (in Relation zur Gesamtzahl der Versorgungswerk-Mitglieder; bitte Gesamtzahlen und, falls möglich, nach Versorgungswerken differenzierte Werte angeben)?
Antwort
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11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der durchschnittlichen Altersruhegelder in den vergangenen Jahren entwickelt, und wie hoch war jeweils die Veränderungsrate dieser Durchschnittswerte (bitte Gesamtzahlen sowie ggf. versorgungswerkspezifische Daten angeben)?
Antwort
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12. Welche Erkenntnisse zur durchschnittlichen Bezugsdauer von Altersrenten der berufsständischen Versorgungswerke liegen der Bundesregierung vor?
Antwort
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13. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung versicherungsfremde Leistungen im Leistungskatalog der berufsständischen Versorgungswerke?
Antwort:

Nach Auskunft der ABV spielen versicherungsfremde Leistungen im Leistungskatalog der berufsständischen Versorgungswerke keine Rolle.

14. Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung Aspekte des sozialen Ausgleichs bei den berufsständischen Versorgungswerken Berücksichtigung, insbesondere im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Antwort:

In den berufsständischen Versorgungwerken finden der versicherungsmäßige Risikoausgleich sowie der soziale Ausgleich durch typisierende, kollektive Tarifierung der Risiken Alter, Erwerbsminderung/-unfähigkeit und Tod statt. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist schon wegen deren wesentlich umfassenderen Versichertengemeinschaft nicht sachgerecht.

15. Wie viele und welche Versorgungswerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung von 1996 bis heute in eine Schieflage geraten und wurden von welchen Institutionen in welchem finanziellen Umfang gestützt?
Antwort:

Nach Auskunft der ABV ist in diesem Zeitraum keine solche Situation eingetreten. .

16. Wie hat sich die anhaltende Niedrigzinsphase nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Beitragssätze und die Rentenhöhen der berufsständischen Versorgungswerke ausgewirkt?
17. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem in Frage 16 skizzierten Hintergrund das Verhältnis zwischen umlage- und kapitalgedeckter Finanzierung gewandelt?
Antworten:

Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zuletzt im Juli 2015 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder nach den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die berufsständischen Versorgungswerke erkundigt.
Ergebnis
war, dass die anhaltende Niedrigzinsphase auch Auswirkungen auf die kapitalgedeckten Systeme der berufsständischen Versorgungswerke hat. Gleichwohl habe sich die berufsständische Versorgung bewährt. Im Hinblick auf deren Finanzierung seien in der Vergangenheit verschiedene Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden. Dazu zähle
– der Aufbau einer Zinsrückstellung,
– die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67,
– eine Absenkung des Rechnungszinses,
– die Aufstockung der Sicherheitsrücklage
– und die nur zurückhaltende Ausschüttung von Überschüssen.
Bei anhaltender Niedrigzinsphase seien weitere Einschnitte erforderlich, möglicherweise auch auf der Leistungsseite.
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18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die pro Jahr eingezahlten Summen sowie das Gesamtvermögen der Versorgungswerke in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte, falls keine konkreten Zahlen vorliegen, eine Schätzung abgeben)?
Antwort
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19. Wie hat sich die Vermögensstruktur der berufsständischen Versorgungswerke seit 1990 entwickelt (bitte unter besonderer Berücksichtigung der Aktienquote, des Anteils festverzinslichen Wertpapiere, von Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen angeben)?
Antwort
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20. Welche Bestrebungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Kapitalanlage berufsständischer Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie werden diese von der Bundesregierung unterstützt?
Antwort
21. Welchen staatlichen Institutionen obliegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Kontrolle der Versorgungswerke?
Antwort:

Berufsständische Versorgungswerke sind auf landesgesetzlicher Grundlage organisiert. Dabei hat jedes Bundesland über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung entschieden und dabei auch das Finanzierungssystem sowie den entsprechenden Leistungskatalog festgelegt. Auch die Aufsicht über die Werke obliegt den Ländern. Die konkrete Zuständigkeit der Ministerien ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Nur die Länder können daher beurteilen und entscheiden, ob insofern Reformbedarf besteht.

22. Welche Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Haftung im Insolvenzfall von berufsständischen Versorgungswerken, inwiefern stünde der Staat bei finanziellen Defiziten der Versorgungswerke in der Pflicht, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Kontext?
Antwort:
Der Bund übernimmt keine Haftung für die landesrechtlich begründeten berufsständischen Versorgungswerke. Darüber, inwiefern die Länder bei finanziellen
Defiziten in der Pflicht stünden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
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23. Welche aktuellen Bestrebungen zur Neugründung von berufsständischen Versorgungswerken sind der Bundesregierung bekannt?
Antwort:

Gegenwärtig befindet sich das Versorgungswerk der Notarkammer Baden-Württemberg in Gründung. Bestrebungen zur Gründung weiterer berufsständischer Versorgungswerke sind der Bundesregierung nicht bekannt.

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Berlin, den 25. April 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

 

ANTWORT der Bundesregierung vom 15.05.2017 – Drucksache 18/12338

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