KV Berlin: Nachwahl der oder des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden am 18. Mai 2017 (Bewerbungsfrist 04.05.2017)

Nachwahl der oder des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin am 18. Mai 2017

Am 18. Mai 2017 wird in der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin die oder der stellvertretende Vorstandsvorsitzende nachgewählt.

Dies gab die VV-Vorsitzende Frau Dr. Christiane Wessel in der gestrigen Sitzung des Gremiums bekannt.

  • Interessierte haben nun bis zum 4. Mai 2017 Zeit, ihre Kandidatur für das Amt bei der VV-Vorsitzenden einzureichen (Satzung der KV Berlin, § 7 Abs. 3*).
  • Die Wahl findet gemäß Sozialgesetzbuch und Satzung der KV Berlin geheim und unmittelbar durch die Vertreterversammlung statt (SGB V § 80 Abs. 2; Satzung der KV Berlin, § 7 Abs. 1).

Notwendig wird die Nachwahl durch die Amtsniederlegung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dipl.-Med. Mathias Coordt.

Der Vorstand der KV Berlin besteht aus drei hauptamtlichen Mitgliedern. Neben der oder dem Neuen sind dies Frau Frau Dr. Margret Stennes als Vorstandsvorsitzende und Herr Günter Scherer als Vorstandsmitglied

 

Quelle: KV Berlin, Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 08/2017 vom 21.04.2017

 

* Satzung der KV Berlin, § 7 Abs. 3, Auszug:

Wer beabsichtigt, sich für ein Vorstandsamt zur Wahl zu stellen, soll seine Kandidatur zwei Wochen vor der Sitzung der VV, in der die Wahl erfolgen soll, dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung schriftlich mitteilen.

Vor Eintritt in den Wahlgang haben sich die Kandidaten in der Vertreterversammlung vorzustellen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung haben Gelegenheit, Fragen an die Kandidaten zu richten.

Bei ihrer Wahl hat die Vertreterversammlung darauf zu achten, dass die Mitglieder des Vorstands die erforderliche fachliche Eignung für ihren jeweiligen Geschäftsbereich besitzen (§ 79 Abs. 6 SGB V).