Einladung 16.03.2017: Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin – Ausschusswahlen

  • Donnerstag, 16. März 2017,
  • 19:00 Uhr c. t.,
  • in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung, Ehrung Verstorbener
2. Protokollgenehmigung, Einsprüche, Fragestunde
3. Anträge
4. Wahl – Prüfungsausschuss für Kieferorthopädie
(§ 11 Absatz 1 Weiterbildungsordnung)
a) Wahl der 3 Mitglieder (§ 1 Absatz 1 Prüfungsordnung)Vorschlagsliste Mitglieder:

b) Wahl der Stellvertreter (§ 1 Absatz 1 Prüfungsordnung)

Vorschlagsliste Stellvertreter:

5. Wahl – Prüfungsausschuss für Oralchirurgie
(§ 15 Absatz 1 Weiterbildungsordnung)
a) Wahl der 3 Mitglieder (§ 1 Absatz 1 Prüfungsordnung)Vorschlagsliste Mitglieder:

b) Wahl der Stellvertreter (§ 1 Absatz 1 Prüfungsordnung)

Vorschlagsliste Stellvertreter:

6. Schlichtungsausschuss – Wahl der 7 Mitglieder

Vorschlagsliste:

  1. Dr. Helmut Dohmeier-de Haan (IUZB)
    2. Dr. Jörg-Dietrich Granzow (Kieferorthopädie)
    3. Dr. Wolfgang Kopp (VdZvB)
    4. Heinz-Peter Scharf (Fraktion Gesundheit)
    5. Dr. Celina Schätze (DAZ)
    6. Christian Sommer (Junge Zahnärzte Berlin)
    7. Thekla Wandelt (FVDZ)
7. Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
(§ 10 Absatz 2 Nr. 2 Hauptsatzung)
8. Wahl des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschusses
(§ 18 Satzung und § 78 LHO)
9. Information der Delegierten über räumliche Veränderungen/Umzug
10. Verschiedenes
.

§ 11 Weiterbildungsordung

(1) Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin wählt einen Prüfungsausschuß für Kieferorthopädie.
(2) Der Prüfungsausschuß besteht aus drei zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie berechtigten Zahnärzten, von denen mindestens einer Weiterbilder an einer kieferorthopädischen Abteilung einer Hochschuleinrichtung sein muß.

§ 15 Weiterbildungsordnung

(1) Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin wählt einen Prüfungsausschuß für Oralchirurgie.
(2) Der Prüfungsausschuß besteht aus drei zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie oder Kieferchirurgie berechtigten Zahnärzten, von denen mindestens einer Weiterbilder an einer oralchirurgischen (kieferchirurgischen) Abteilung einer Hochschuleinrichtung sein muß.

§ 1 Absatz 1 Prüfungsordnung:

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin wählt je einen Prüfungsausschuß für Kieferorthopädie und für Oralchirurgie. Jedem Prüfungsausschuß gehören drei Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin nach Maßgabe von § 11 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung an. Die Mehrheit des Ausschusses muß aus Prüfern bestehen, die nicht der Weiterbildungsstätte angehören, in der der Antragsteller weitergebildet wurde. Für die Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin Stellvertreter gewählt. Das für Gesundheit zuständige Mitglied des Senats kann ein weiteres Mitglied bestimmen. Die Prüfung kann auch bei Abwesenheit dieses Mitglieds durchgeführt werden.

§ 10 Absatz 2 Hauptsatzung

Der Delegiertenversammlung obliegt … die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer/ Deutscher Zahnärztetag, von denen mindestens die Hälfte dem Vorstand angehören muss,

§ 18 Satzung

Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Berliner Kammergesetz kann die Delegiertenversammlung Ausschüsse einsetzen….