Senatsverwaltung für Finanzen erlaubt Bediensteten Annahme von kleinen Höflichkeitsgeschenken in einem Gegenwert von bis zu 20,00 Euro

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat heute im Amtsblatt die Verwaltungsvorschrift über den Umgang von kleinen Geschenken veröffentlicht.

So ist u. a. Bediensteten die Annahme von kleinen Gelegenheits-, Dank- oder Werbegeschenken wie Kalender, Kugelschreiber oder einen Blumenstrauß gestattet, sofern diese einen Wert von 20,00 € nicht übersteigen und es sich bei den Geschenk offensichtlich um eine reine Aufmerksamkeit oder Höflichkeit handelt.

Amtsblatt Nummer 58 vom 30.12.2016, Seiten 3742 und 3743:

  • VV AV BuG SenFin
    Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken, und sonstigen Vorteilen für die Senatsverwaltung für Finanzen und die ihr nachgeordneten Behörden vom 09.12.2016