Landtagskooperation: Vertrag über gemeinsames Versorgungswerk zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg unterzeichnet

Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Carina Gödecke und Landtagspräsident Gunter Frisch unterzeichnen den Vertrag über gemeinsames Versorgungswerk.

„Der Vertrag regelt die angemessene Vertretung der aktiven und ehemaligen Abgeordneten beider Landtage in den Selbstverwaltungsorganen des Versorgungswerks (Vorsitzende/r des Vorstands, Vorstand und Vertreterversammlung). Entsprechend den Mitgliederzahlen beider Landtage sind die Brandenburger Mitglieder mit rund einem Drittel in den Organen vertreten; zugunsten der kleineren Gruppe der Brandenburger werden im Vertrag zudem spezielle, die Minderheit schützende Vorkehrungen getroffen. Der Sitz des Versorgungswerks ebenso wie die staatliche Aufsicht verbleiben in Nordrhein-Westfalen, letztere unter Beteiligung der brandenburgischen Versicherungsaufsicht.“

Kommentar: Solange Landesparlamente eigene Versorgungswerke unterhalten, werden auch keine berufsständischen Versorgungswerke aufgelöst.