Kammerwahl: IUZB übermittelte wie angekündigt Fehlerliste mit 229 Rückläufern an Wahlausschuss

Nachricht vom 21.11.2016 an den Wahlausschuss:

 

Rund 4 % der Wähleradressen fehlerhaft

Sehr geehrter Herr Dr. Hoene,
sehr geehrte Mitglieder des Wahlausschusses,

unsere zweite und letzte Wahlwerbesendung wurde entsprechend § 13 der Wahlordnung über das Adressmittlungsverfahren von der uns von der Zahnärztekammer benannten Agentur MMS verschickt.

Es handelte sich um Postkarten, welche bereits frankiert (-,45 Cent/Postkarte) von unserer Druckerei an die Firma MMS geliefert wurden und dann von der Firma MMS mittels Aufkleber mit den von der Zahnärztekammer angelieferten Adressen der wahlberechtigten Mitglieder versehen und verschickt wurden. Die Postkarten enthielten als Absender ordnungsgemäß unsere Wahlliste IUZB und unsere Geschäftsstellenanschrift. Im Gegensatz zu früheren Wahlen, hatten wir die Karten diesmal als normale Postsendung und nicht als Infopost vorbereitet.

Von 5.780 verschicken Postkarten erhielten wir mit dem postalischen Vermerk „ZURÜCK / RETOUR Empfänger … nicht zu ermitteln“ bis einschließlich heute insgesamt 229 Postkarten zurück. Das sind rund 4 % der verschickten Karten.

Wir gehen davon aus, dass die Zahnärztekammer, wegen der ansonsten konkret bestehenden Missbrauchsgefahr nur mit einer, zentralen und aktualisierten Mitgliederdatei bzw. -Adressliste arbeitet. Folglich müsste bei der Kammer bzw. dem Wahlausschuss jetzt ebenfalls eine hohe Anzahl von nicht zustellbaren Wahlbriefen mit den entsprechenden Retour-Vermerken eingehen/eingegangen sein.

Bei den vorherigen Wahlen zur Delegiertenversammlung (2002, 2006, 2008 und 2012) waren jeweils Mitglieder der Wahllisten bei den Stimmenauszählungen persönlich anwesend. Weder bei diesen Auszählungen, noch in den Veröffentlichungen der amtlichen Wahlergebnisse wurden derartige Retour-Wahlbriefe erwähnt oder dokumentiert. Wir schlagen deshalb vor, dass zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens in das Wahlprocedere (Vermeidung eines Missbrauchs der ansonsten unkontrolliert zurück kommenden Wahlunterlagen) der jetzige Rücklauf vom Wahlausschuss kontrolliert, protokolliert und anschließend veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Gneist
Listenführer Wahlliste 6
IUZB Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.


Dr. Celina Schätze
Listenführerin Wahlliste 7
DAZ Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde e.V.

Heinz-Peter Scharf
Listenführer Wahlliste 1
Fraktion Gesundheit

 

 

 

Wahlordnung § 13 Adressmittlungsverfahren
(1) Die Wahlvorschläge erhalten einmal die Gelegenheit, auf Kosten der Zahnärztekammer Berlin Wahlwerbeschreiben von maximal 4 Seiten an die Wahlberechtigten zu versenden. Der Wahlleiter veranlasst, dass diese durch die Zahnärztekammer Berlin gesammelt versandt werden. Ein Belegexemplar ist dem Wahlausschuss zur Verfügung zu stellen. Der Termin für die Aussendung der Wahlwerbeschreiben wird vom Wahlleiter in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin festgelegt. Die Wahlvorschläge sind für den Inhalt ihrer Wahlwerbeschreiben selbst verantwortlich.
(2) Die Wahlvorschläge erhalten die Gelegenheit, bis zu zwei weitere Aussendungen auf eigene Kosten an die Wahlberechtigten zu versenden. Die Versendung dieser Wahlwerbeschreiben erfolgt im Wege des Adressmittlungsverfahrens durch die Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin.
(3) Zwei Wochen vor Beginn des Wahlzeitraumes ist kein Adressmittlungsverfahren mehr möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die IUZB aus dem Adressmittlungsverfahren heraus keinen Zugriff auf den Adressenbestand der Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin hatte.