Zahnärztekammer Berlin appelliert an Senator Czaja:

2015-11-17-persoenliche-erklaerung-zahnaerztliche-fluechtlingshilfe-755x1024Grenze des ehrenamtlichen Engagements der Berliner Zahnärzteschaft erreicht

Seit Monaten ermöglichen Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte durch ehrenamtliches Engagement eine zahnärztliche Erstbehandlung für noch nicht registrierte Flüchtlinge in den Berliner Notunterkünften. Die Zahnärztekammer Berlin unterstützt dieses Engagement durch eine Lotsenfunktion für die ehrenamtlichen Einsätze sowie durch ein Spendenkonto. „Die Grenzen unseres Engagements sind erreicht: Viele der ehrenamtlich Tätigen arbeiten mangels Versorgungsalternativen für die Flüchtlinge bis weit über ihre physische, psychische und zum Teil auch private finanzielle Belastbarkeit hinaus“, so Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin. Bezugnehmend auf einen offenen Brief seiner ehrenamtlich engagierten Kolleginnen und Kollegen unterstreicht der Kammerpräsident ihre darin geäußerten Forderungen: „Die Politik ist nun am Zug! Die Berliner Zahnärzteschaft hat dem Senat selbstverständlich bei der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge unter die Arme gegriffen. Wir können und wollen jedoch unsere Tätigkeit nicht als kostengünstige Dauereinrichtung verstanden wissen. Jetzt müssen wir sehr schnell ins Gespräch mit dem Senator für Gesundheit und Soziales kommen. Es muss unverzüglich eine Vereinbarung folgen, um eine menschenwürdige Versorgung und eine angemessene Erstattung erbrachter Leistungen zu erreichen.“

Die Unterzeichner des offenen Briefes betonen, dass es ihre freie Entscheidung sei und bleibe, auf welche Art und Weise und in welchem Ausmaß sie sich bei der Hilfe für die Flüchtlinge einbringen würden: „Dafür wollen wir kein Geld. Dennoch sind wir keineswegs selbstlos. Unsere persönliche ‚Belohnung‘ erzielen wir aus den höchst informativen und freundschaftlichen Begegnungen mit den Flüchtlingen, den Dolmetschern und anderen Helfern, die wie wir der Meinung waren, helfen zu müssen und die Sache mit uns zusammen in die Hand genommen haben“, heißt es in dem Schreiben.

In Kenntnis des Vorgenannten macht sich die Zahnärztekammer Berlin die Forderungen an den Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja in Berlin zu Eigen:

  • Wir erwarten vom Senat, dass in den nächsten Wochen eine Vereinbarung mit der Zahnärztekammer Berlin und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin getroffen wird, wie ab dem 1. Januar 2016 eine nachhaltige, menschenwürdige zahnärztliche Notfallbehandlung von noch nicht registrierten Flüchtlingen gewährleistet wird.
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  • Wir erwarten vom Senat, dass den Praxen, die wir in den letzten Monaten immer wieder um kostenlose Hilfe bei zahnärztlichen Notfällen bitten mussten sowie den ehrenamtlich Tätigen, die bereits von ihnen erbrachten Leistungen erstattet werden.
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  • Da die Erstattung der entstandenen Kosten mit längeren Verhandlungen verbunden sein dürfte, erwarten wir vom Senat, eine Vorleistung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin zu genehmigen.

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Spendenkonto „Flüchtlingshilfe“ der Zahnärztekammer Berlin:
Zahnärztekammer Berlin
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE71 3006 0601 0401 2462 67
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe

 

Quelle: Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 20.11.2015

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