Warum ist die Kammerwahl für das Versorgungswerk wichtig?

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist keine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das VZB verfügt zwar über die „Teilrechtsfähigkeit“, ist jedoch auch weiterhin eine Einrichtung der Berliner Zahnärztekammer.

Die Berliner Mitglieder der nächsten Vertreterversammlung des VZB, werden nicht direkt von den einzelnen Mitgliederinnen und Mitgliedern gewählt, sondern von der Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer.

Daher hat das Ergebnis der Kammerwahl 2008 auch entscheidenen Einfluss, wie die

Organe des VZB,

also die Vertreterversammlung, der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss, in Zukunft dann personell zusammengesetzt sein werden!

Warum diese weiterführenden „Personalfragen“ wichtig sind, können Sie unserer Wahlkampfinformation zum Thema VZB entnehmen:

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Ihre

IUZB – Wir bleiben am Ball, auch im Versorgungswerk !