ZÄK Berlin: IUZB sieht Interessenkollision der Pressesprecherin

Wie wir berichteten, haben wir zur Delegiertenversammlung im Februar 2010 einen Antrag zur Organisation der Pressestelle eingereicht. Es geht hierbei darum, dass aus unserer Sicht zu Lasten der Berliner Zahnärztekammer eine vertragliche Schutzklausel verletzt wurde. Unser Antrag verfolgte das Ziel, diesen Verstoß nicht nur zu beenden, sondern geeignete organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit Verstöße künftig ausgeschlossen sind.

Aus technischen Gründen mussten wir unseren Antrag zunächst zurückziehen und zur Delegiertenversammlung am 06. Mai 2010 erneut auf die Tagesordnung setzen lassen.

Hierbei kam es zum Eklat: Der Kammerpräsident verweigerte die Abstimmung über unseren Antrag, weil er die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung bestritt. Außerdem bestritt er, dass ein Verstoß der Schutzklausel vorliegt.

Da die Pressesprecherin der Berliner Zahnärztekammer zugleich Gründungsmitglied, Geschäftsführerin und schriftführendes Vorstandsmitglied eines zahnärztlichen Berliner Verbandes mit eindeutigen berufspolitischen Zielsetzungen ist, wurde die Schutzklausel nach unserer Meinung verletzt. Außerdem besteht eine inakzeptable latent-immanente Interessenkollision.

Unterstützt wurde unser Antrag durch die GpZ, welche einen ausführlichen DV-Bericht zu diesem Punkt veröffentlicht haben.

  • Pressestelle der Zahnärztekammer-„Diener zweier Herren…?“lesen

Diesem Bericht gibt es nichts Weiteres hinzuzufügen.

.

.

pdf-download IUZB Antrag Februar/Mai 2010 einschl. Anlagen