Doppelter Missbrauchsfall in der KZV – Herr Dr. H. kann sich nicht beherrschen

Dass die MBZ, das Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte, von allen Zahnärzten Berlins finanziert wird, müsste an sich Anlass sein, dort eine Sachlichkeit walten zu lassen, die eine Repräsentation aller Zahnärzte Berlins verlangt.

Stattdessen wird dieses Mitteilungsblatt insbesondere von KZV-Vorständen, und hier vorzugsweise von Herrn Dr. Husemann immer wieder zur Selbstdarstellung und vor allem für Attacken auf berufspolitische Gegner missbraucht. Auch ein Rüffel der Fachaufsicht mit der nachdrücklichen Bitte um mehr Sachlichkeit in seiner Wortwahl in der MBZ kann ihn da kaum aufhalten.

Denn die MBZ hat natürlich eine viel breitere Leserschaft, als die eigene Verbandsgazette, die aufgrund ihres beschränkten Informationswertes wahrscheinlich nicht einmal von allen Beziehern gelesen wird.

Aber es gibt neben der MBZ noch ein weiteres Missbrauchsopfer – unsere „Ostkolleginnen und –kollegen“.

Verpackt in einen Glückwunsch zum zwanzigjährigen Praxisjubiläum (MBZ 5/10) wird hier bereits munter Wahlkampf für die Vertreterversammlungswahl im Herbst betrieben.

Eine wenig eitle Selbstdarstellung (Unser Huse als Schlichter in der ZÄK – ach ja, das waren Zeiten, und immer unter der Last der uneigennützigen Verantwortung) leitet dann aber über in eine wüste Beschimpfung gegen die IUZB und ihren Vorsitzenden Gerhard Gneist.

Ausgangspunkt ist ein perfides Lehrstück von Tatsachenverdrehung. Die Honorarrückforderungen 1997 – 1999 und der Kampf gegen die Rückforderungsbescheide wird zum Privatkonflikt Gneist gegen KZV Berlin hochstilisiert. Nur sehr erinnerungsschwache Kollegen haben vergessen, dass Zahnärzte quer durch alle größeren Berufsverbände, auch Mitglieder des Freien Verbandes und des Berliner Verbandes, sich gegen diese Bescheide verwahrten.

Und der Schaden für die KZV wurde nicht etwa durch diese Kläger aus dem gesamten berufspolitischen Spektrum verursacht, sondern zunächst durch eine KZV, die derartig überhöht Honorarbescheide erlassen hatte, die erst Grundlage für Honorarrückforderungen werden konnten, und dann durch einen Vorstand – u.a. auch Herr Dr. Husemann – der sich in seiner Hybris selbst einem vollstreckbaren Titel im einstweiligen Rechtsschutz nicht beugen wollte – dann aber erfahren musste, dass das Prozessrecht sogar für KZV-Vorstände gilt.

Dass das Bundessozialgericht schließlich eine Entscheidung fällte, welches die KZV Berlin davor bewahrte, an ihren eigenen Kapriolen zu Grunde zu gehen, ist – aus einer gewissen distanzierten Sicht – nachvollziehbar. Jedenfalls ist die Stützung des Systems auch bei massiven Fehlleistungen eine Grundtendenz sozialrechtlicher Rechtsprechung.

Und was hat dies alles nun mit dem „Herzlichen Glückwunsch“ für die Zahnärzte aus dem Beitrittsgebiet zu tun?

Nichts, diese Kolleginnen und Kollegen können sich zu Recht veralbert und missbraucht fühlen, als Vorwand für eine Hasstirade gegen die IUZB und Herrn Gneist.

Für alle diese Missbrauchsopfer und auch sonst alle Interessierten gilt unser Angebot, sich bei uns über die Verfahren zu den Rückforderungsbescheiden 97 bis 99 – sicherlich nicht unparteiisch, aber sachlich – zu informieren.

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