KV Berlin Übergangsgeld – Weiterer Grund für die Klagerücknahme: Kanonenfutter für Staatsanwaltschaft vermeiden

Bei der Verhandlung am 19.12.2012 vor dem Landeszialgericht Berlin-Brandenburg „machte der Vorsitzende des 7. Senats deutlich, dass die Zahlung der Übergangsgelder zu Recht beanstandet worden sei. In der Zahlung des Übergangsgeldes liege ein Gesetzesverstoß, denn die Voraussetzungen für dessen Gewährung – die Beendigung der Vorstandstätigkeit und die hauptberufliche Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit – hätten nicht vorgelegen. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nahm daraufhin ihre Klage zurück.“

Die Medical Tribune berichtete am 01. März 2013 (Printausgabe Nr. 9, Seite 23 unten links):

….In seinem Bericht über die Verhandlung führte KV-Jurist Peter Pfeiffer im nicht öffentlichen Teil der VV-Sitzung am 10. Januar die Gründe für die Klagerücknahme aus. Einer war, dass angesichts des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens „kein gesteigertes Interesse“ daran bestand, dass „der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit gegeben wird, hier Passagen aus einem Urteil des LSG abzuschreiben, indem sozusagen genau hergeleitet wird, worin eine zweckwidrige Verwendung von Haushaltsmitteln zu erkennen ist“.

Die weitere Abwehrstrategie soll laut der Zeitung auf den Grundsatz aufbauen, dass es weder einen „Schaden“ noch „Geschädigte“ gibt.