ZÄK Berlin: Darf´s ein bisschen weniger sein? Oder: Wo liegen die Mindestanforderungen?

Ein Gastbeitrag von Margret Urban

Die Ausbildungsvergütungen für auszubildende Zahnmedizinische Fachangestellte in Berlin werden erhöht. Zwar erst ab Februar 2012, aber das ist besser als gar nichts. Denn – und das musste der Leiter des ZFA-Referates in der Ausgabe 06/2011 der MBZ (siehe Seiten 6 und 9) selbst zugeben – das letzte Plus gab es im Jahr 2003.

Ingmar Dobberstein argumentiert damit, dass sich ein Fachkräftemangel bemerkbar mache, Praxen über geringe Bewerberzahlen klagten und man mit konkurrierenden Berufen Stand halten wolle.

Offiziell gibt man sich also großzügig. Erklärt, dass die Empfehlungen nun wieder gleichauf seien mit denen der Medizinischen Fachangestellten (die Verhandlungen für 2012 kommen erst noch!) und auch bundesweit auf dem Niveau der Länder lägen, die für ZFA Tarife verhandelten.

Inoffiziell aber wird gemauert. In einem mir vorliegenden Schreiben erklärt die Kammer, dass es den gesetzlichen Bestimmungen entspräche, wenn bis 20 Prozent unter Tarif gezahlt würden. Sie bezeichnet diese Werte als „Mindest-Ausbildungsvergütung“.

Unter den Tarifpartnern – zu denen Berlin bis vor einiger Zeit gehörte – war es aber immer Konsens, dass die ausgehandelten Gehälter und Azubi-Vergütungen Mindestanforderungen beschreiben und nicht ein weiteres Fünftel darunter.

Glaubt die Kammer, auf diese Weise gute SchulabgängerInnen anlocken zu können?

Immer wieder bekomme ich zu hören, dass der Freiberufler sich die Freiheit nicht nehmen lassen will, die Arbeitsbedingungen für seine Angestellten selbst vorzugeben. Auf der Grundlage der in den Tarifverträgen vereinbarten Mindestanforderungen sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Insbesondere, wenn es um die leistungsgerechte Entlohnung geht.

Egal, ob Zahnmedizinische Fachangestellte, Fachassistentin, Prophylaxeassistentin oder Dentalhygienikerin – die meisten Mitarbeiterinnen arbeiten gern in ihren Berufen. Sie unterstützen die Arbeit ihrer Chefs, übernehmen delegierbare Leistungen und machen einen Topjob.

Wenn die Berliner Zahnärzte und Zahnärztinnen auch wollen, dass trotz zu erwartendem Fachkräftemangel der hohe Standard erhalten bleibt, dann sollten sie dafür sein, dass sich die Gehälter an den Mindestanforderungen der Tarifverträge orientieren. Das gibt auch Sicherheit für die Planung in der Praxis.

Wir laden Sie ein, wieder einer unserer Tarifsozialpartner zu werden.

Margret Urban
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
2. stellvertretende Präsidentin
Ressort Tarifpolitik