Fachkräftemangel: Azubi-Vergütungen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten steigen in Berlin deutlich

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin, vom 14.05.2013:

Fachkräftemangel: Azubi-Vergütungen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten steigen in Berlin deutlich

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat die Mindestsätze bei der Vergütung der Auszubildenden im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo) deutlich angehoben. Sie steigen zum 1. Juli 2013 im Durchschnitt um mehr als 20%.

  • Im ersten Ausbildungsjahr soll die Mindestvergütung jetzt bei 500,- € (bisher 405,- €),
  • im zweiten Ausbildungsjahr bei 580,- € (bisher 480,- €) und
  • im dritten Ausbildungsjahr nun bei 650,- € (bisher 550,- €) liegen.

Damit soll auf die sinkende Zahl von Ausbildungsverhältnissen reagiert werden. Der Ausbildungsbeauftragte der Rechtsanwaltskammer, Hans-Oluf Meyer: „Wir mussten etwas tun – wir hoffen, dass die neuen Mindestsätze die Ausbildung wieder attraktiver machen.“ In den letzten zehn Jahren haben sich die Ausbildungszahlen nahezu halbiert.

„Unsere Vergütungsempfehlungen für Berlin, die grundsätzlich verbindlichen Charakter haben, orientieren sich nunmehr an denen in anderen Ballungsräumen im Bundesgebiet“, erläutert Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau. „Wer die Ausbildung abschließt, hat als ReNo oder als ReFA einen vielseitigen und krisensicheren Job“.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und die Rechtsanwaltsfachangestellten sind die qualifizierten Mitarbeiter von Rechtsanwälten und Notaren. Derzeit werden nahezu sämtliche Absolventen nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen.

Zum Vergleich, die Zahnärztekammer Berlin gibt für die Höhe der Ausbildungsvergütung folgende verbindliche Empfehlung:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 565,- € (mindestens 452,- €)
  • Im 2. Ausbildungsjahr 610,- € (mindestens 488,- €)
  • Im 3. Ausbildungsjahr 665,- € (mindestens 532,- €)