Mutterschutzgesetz soll reformiert werden

Die Bundesregierung plant eine Reform des Mutterschutzgesetzes und hat dazu am 4. Mai 2016 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen.

So soll unter anderem der jetzige zweite Abschnitt „Beschäftigungsverbote“ durch eine neuen zweiten Abschnitt „Gesundheitsschutz“ ersetzt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht die Forderungen aus ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes weitestgehend berücksichtigt, wie sie mitgeteilt hat.

Weiterführend:

Fazit

Da die rechtlichen Risiken für den Zahnarzt, dessen Angestellte schwanger wird, hoch sind, die Vergütung der schwangeren Angestellten jedoch ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverbotes im Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von der Krankenkasse der Schwangeren getragen werden, empfiehlt es sich für den Arbeitgeber, sofern nicht bereits ein individuelles Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt ausgesprochen wurde, der schwangeren Mitarbeiterin ein sofortiges Beschäftigungsverbot zu erteilen, sofern diese nicht vollständig im Verwaltungsbereich einsetzbar ist.

Es wird sich zeigen, ob die geplante Neufassung des Mutterschutzgesetzes an diesem für eine Zahnarztpraxis gezogenem „Fazit“ etwas ändern wird und der Optimismus der DGOU auch für Zahnarztpraxen gerechtfertigt ist?