Ein lupenreiner Demokrat meldet sich zu Wort

oder wie der Kollege A.M.R. seinen Frust über ein unliebsames BSG-Urteil zu kompensieren versucht…

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil wieder einmal das allgemein be- und anerkannte demokratische Grundprinzip der „Spiegelbildlichkeit“, insbesondere innerhalb berufsständischer Vertretungen, gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor vielen Jahren einen Leitsatz aufgestellt, wonach grundsätzlich jeder parlamentarische Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und eine angemessene Berücksichtigung aller Fraktionen sichergestellt werden müsse. Dieses Prinzip leuchtet jedem normalen Bundesbürger, der in einem freiheitlich-demokratischen Denken verankert ist und sich zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes bekennt, ein.

Es darf eben in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht sein, dass einige wenige, die vielleicht nur über eine knappe Mehrheit in Parlamenten verfügen, durch Kungelei und vorherige Verteilung von Pöstchen dafür sorgen, dass andere Parlamentsfraktionen aus den wichtigen Ausschüssen heraus gehalten werden. Klar, denn dadurch könnte ja der vom Wähler artikulierte Wille nachträglich ad absurdum geführt werden. So besitzt im Bundestag z.B. die Oppositionsfraktion der „Linken“ das Recht zur Besetzung des Vorsitzes im sehr wichtigen Haushaltsausschuss.

Unser Kollege A.M.R. scheint aber mit diesem demokratischen Grundprinzip ein großes Problem zu haben und er scheint durch das BSG-Urteil nun völlig verunsichert zu sein – so lässt es sich seinem Artikel im Verbandsblättchen des VdZvB entnehmen. Schon dessen Überschrift „Spiegelbildlichkeit und was nun?“ zeigt, dass das BSG-Urteil für ihn eine Portion zu viel Demokratie ist. Deshalb ruft er doch tatsächlich dazu auf, die volle Spiegelbildlichkeit in Berlin nicht umzusetzen – und dies trotz seiner Berufung als ehrenamtlicher Richter am hiesigen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg! Er liefert dafür auch gleich zwei wirklich tolle Gründe:

1) „viele Köche verderben den Brei – Sitzungen würden zu lang und uneffektiv“
2) „Mehr Leute im Ausschuss = mehr Sitzungsgeld = zu teuer = Selbstbedienungsladen“

„Mitkochen“ sollen dem Kollegen zufolge nur die Leute, die mit ihm auf einer Linie sind und die Pluralität der Meinungen, in den verschiedenen vom Wähler mit einem Mandat ausgestatteten Fraktionen, scheinen dem Kollegen sche…egal zu sein. Hier zeigt sich A.M.R mal wieder als lupenreiner Demokrat! Ich möchte hier nur mit zwei Zitaten antworten: „Keiner von uns ist allein so klug, wie wir alle zusammen (Herbert Wehner) und „Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenhalt ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg (Henry Ford)“!

Auch im Hinblick auf das vom Kollegen A.M.R. ausgemachte „Sitzungsgeld-Problem (Selbst-bedienungsladen)“, könnte man mit einem Zitat antworten „Über manchen Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: hilft er eigentlich bei der Lösung oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)“. Denn wenn man sich mal vor Augen führt, in wieviel berufsständischen Gremien der Kollege A.M.R bisher (z.T. gleichzeitig) vertreten war oder derzeit ist, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die durch ihn vereinnahmten Sitzungsgelder fast ein zweites wirtschaftliches Standbein darstellen könnten. Jetzt in diesem Zusammenhang mit einer „Geiz ist geil“- Mentalität anzufangen ist ein bigottes Ablenkungsmanöver. Pluralismus, Demokratie und Sachverstand bekommt man nicht zum Nulltarif, aber zum Selbstkostenpreis.

Die vom Kollegen A.M.R. genannten Argumente sind gar keine – sondern nur ein hilfloser Versuch sich den kommenden Notwendigkeiten zum Wohle des eigenen Machterhalts entgegen zu stemmen.
Es wird bei einem Versuch bleiben……

dr-lutz-stephan-weiss

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Dr. Lutz-Stephan Weiß

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