Immobilien-Debakel beim VZB – drohen weitere Rentenkürzungen?

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) konnte im Kalenderjahr 2008 lediglich eine Effektivverzinsung von 0,05 % erzielen. Damit wurde nach Einführung der neuen Satzung, welche mit einer Reduzierung des Rechnungszinses von 4 % auf 3 % für Beiträge ab 2008 verbunden war, der erforderliche Rechnungszins in diesem Jahr nicht erreicht.

Als Ursache gibt das VZB in seinem Geschäftsbericht 2008 an:

Im Rahmen der Umstellung (gemeint ist die Überführung des Immobilienbestandes in einen Spezialfonds des VZB, die in 2009 ihren Abschluss finden soll / d. Verfasser) und der damit verbundenen Komplettbewertung des Bestandes waren bereits im Jahresabschluss 2008 insbesondere im Bereich der Spezialimmobilien wie Hotel und Altenheim Rückstellungen für zu erwartende Abschreibungen bei Einbringung in den Immobilienspezialfonds vorzunehmen, die das Kapitalanlageergebnis nach Kosten und Abschreibungen aus dem Kalenderjahr 2008 gegen Null reduzieren.

Die für die Rentenberechnungen als Grundlage dienenden versicherungsmathematischen Gutachten werden im Dreijahreszeitraum erstellt. Das Jahr 2008 ist hierbei das erste Jahr des aktuellen Zeitraums. Die nächste versicherungsmathematische Berechnung erfolgt somit zwar erst zum 31. Dezember 2010. Aufgrund des schlechten Ergebnisses für das Jahr 2008 kann dann jedoch die Möglichkeit einer weiteren Kürzung der Anwartschaften drohen. Unterstützt wird diese Befürchtung auch durch die aktuellen Selbsteinschätzung des VZB, welches in Bezug auf die Vertreterversammlung vom 28. November 2009 auf seiner Website aktuell folgendes bekanntgibt:

Im Ausblick auf die Kalenderjahre 2009 sowie 2010 wurde seitens der Vertreter des Versorgungswerkes ausgeführt, dass das Jahr 2009 mindestens so schwierig gewesen sei wie das Kalenderjahr 2008, im Jahr 2009 nach aktuellem Stand der Rechnungszins erreichbar ist unter Berücksichtigung der noch offenen Fragestellung, inwieweit die Beteiligungen in amerikanischen Immobilien in Toplagen bewertungsseitig zu Einschnitten führen könnten.

Daran scheint zunächst auch nichts die im Geschäftsbericht 2008 abgegebene Ausblick-Einschätzung des VZB vom 16. Juni 2009 zu ändern:

Mit der Entscheidung der Überführung des vorhandenen Bestandes in einen Fonds wird nach der notwendigen Umstellungsphase ein kontinuierlicher Ertrag sowohl durch die professionalisiertere Betreuung und Entwicklung der Bestandsobjekte als auch durch die breitere Streuung über die Märkte erreicht werden. Die in diesem Jahresabschluss ausgewiesenen Bewertungsabschläge sind dafür einmalig hinzunehmen und erhöhen die zukünftigen prozentualen Erträge.

Es ist zwar richtig, je geringwertiger das VZB sein Anlagevermögen bewertet, desto höher ist im positiven Ertragsfall die Rendite. Aber momentan beruht diese Einschätzung wohl eher nur auf eine Erwartungshaltung – mithin handelt es sich zunächst also einmal nur um Luftschlösser.

Und „professionalisiertere“? Über diese absolute Steigerungsform können wir nur den Kopf schütteln.

Denn wir sehen die außerordentlichen Wertberichtigungen beim Immobilienvermögen lediglich als Indiz dafür an, dass es in den vergangenen Jahren im VZB zu erheblichen Fehleinschätzungen bei den Immobilienkapitalanlagen gekommen ist.

Diese Fehleinschätzungen sind auch nicht nur einer einzelnen Person zuzuordnen. Denn seit bestehen des VZB werden Entscheidungen über den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien stets mittels eines schriftlichen Beschlusses vom Verwaltungsausschusses gemeinsam getroffen. Darüber hinaus sind die Aufsichtsorgane eingebunden, bis zur Teilrechtsfähigkeit des VZB war dies der Präsident der Zahnärztekammer Berlin und jetzt ist dies der Aufsichtsausschuss. Außerdem ist in den Körperschaften der Berliner Zahnärzteschaft – so auch im VZB – bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen Doppelzeichnung im Schriftverkehr und in Zahlungsverkehr schon immer obligatorisch und das VZB weist in seinen eigenen Geschäftsberichten aktuell regelmäßig auf die Einhaltung eines „Vieraugenprinzips“ hin. Es gibt also keine Entscheidungshoheit nur einer Person. Falls dies doch geschieht, so nur dann, wenn alle anderen Organe und deren Mitglieder nicht aufpassen und somit ihren Job nicht richtig machen – oder sich täuschen lassen. Nachdem ein im Jahr 1998 fristlos entlassener Geschäftsführer im Jahr 2005 wegen Untreue im Zusammenhang mit einer „Mauschelei“ mit Immobilienmaklern verurteilt wurde, muss jedoch erwartet werden, dass die VZB-Verantwortlichen aus dieser schlechten Erfahrung gelernt haben und besonders vorsichtig sind.

Leider zeigen

  • die im Jahr 2008 vorgenommenen Wertberichtigungen
    (darunter in einem erheblichsten Umfang für das Hotel-Investment in Köln-Rheinauhafen, welches nach einer Bauzeitverzögerung erst im März 2010 fertiggestellt sein wird)
  • und die vom VZB für das Jahr 2009 selbst ausgesprochene Warnung,
    „inwieweit die Beteiligungen in amerikanischen Immobilien in Toplagen bewertungsseitig zu Einschnitten führen könnten.“,

dass diese Fehleinschätzungen auch weiterhin anhalten.

Denn das Kölner Hotel-Investment wurde erst im Dezember 2006 eingegangen und nach einem ersten Investment im Jahr 2006, folgten im Jahr 2007 zwei weitere USA-Investments erst nach der per 31. Dezember 2006 erfolgten vorzeitigen Amtsniederlegung des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses (Ressortleiter Immobilien von 1999-2006).

Wegen ungeklärter Provisionszahlungen während seiner Amtszeit verweisen wir auf den bisher unbeantworteten Offenen BriefWie geht’s uns denn so?“ von Herrn Gerhard Gneist vom Dezember 2009 an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, den Kollegen Herrn Albert Essink (FVDZ), und seinen Direktor Herrn Ralf Wohltmann.

Zwar liegen uns wichtige entscheidungsrelevante Unterlagen aus dem VZB nicht vor (Stichworte Assett-Liability-Studie und EuGH Urteil), so dass wir uns noch kein abschließendes Urteil bilden konnten. Jedoch sehen wir die Entscheidung der Organe des VZB, hinsichtlich des Immobiliengeschäfts statt auf Direktbestände und Eigenverwaltung künftig auf Fremdverwaltung und Immobilienfonds zu setzten, weiterhin kritisch. Wir sind der Meinung, dass das VZB in der Lage sein muss, selbst über eigenes Fachpersonal für das Immobiliengeschäft zu verfügen. Das scheint aber weder in der Geschäftsführung noch in der eigenen Aufsicht der Fall zu sein, wie die erneuten außerordentlichen Wertberichtigungen indizieren.

Unsere Kritik schließt auch den terminlichen Verfahrensablauf der Auflösung der eigenen Grundstücksverwaltung mit ein, denn wir gehen davon aus, dass dieser Schritt seinerzeit voreilig vollzogen wurde.

Seitens der Berliner Opposition gab es in der Vertreterversammlung vom 23. Februar 2008 den Vorschlag, diesen Schritt auch unter Einbeziehung eines internen Schreiben aus der Mitarbeiterschaft zu erörtern, mit welchen sich diese hilfesuchend an die Organe gewandt haben.

Dieses wichtige Diskussionsangebot wurde jedoch von den Berliner Altverbänden ausgeschlagen. Als wenn es schlimm gewesen wäre, „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ (!) eine halbe Stunde in der Versammlung über den vollkommen sachlichen Inhalt dieses Schreibens zu sprechen und dies möglicherweise auch als Chance im Sinne der Interessen der Versicherten des VZB zu verstehen.

Nach unserer Meinung liegen die maßgeblichen Ursachen für die strategischen und taktischen Fehleinschätzungen der letzten Jahre somit in persönlichen und fachlichen Kompetenzmängeln seitens der Verantwortlichen im VZB, dessen Personalien maßgeblich durch den Verband der Zahnärzte von Berlin und dem Berliner Landesverband des FVDZ gestellt werden.

An dieser Stelle können wir auch die Vertreter aus Brandenburg und Bremen nur nochmals auffordern, ihre „linientreue Konzilianz“ gegenüber den Berliner Altverbänden aufzugeben und künftig auch mit der IUZB und deren befreundeten Teilen der Berliner Opposition zusammenzuarbeiten.

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Gerhard Gneist und U.G.