Neues Krebsregister für Berlin und Brandenburg

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze und Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja haben gestern eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung zur Errichtung eines gemeinsamen klinischen Krebsregisters unterzeichnet. Es soll zum 1. Januar 2016 in Trägerschaft der Landesärztekammer Brandenburg starten.

Das gemeinsame Krebsregister ist die Folge des im Jahr 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregistrierung (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz, kurz: KFRG). Es regelt zum ersten Mal die klinischen Krebsregister bundeseinheitlich. Das KFRG verpflichtet alle Bundesländer, flächendeckende klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten. Bis Ende 2017 gilt eine Übergangsphase zur Realisierung des KFRG.

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Pressemitteilung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin vom 05. März 2015