BSG: Gesundheitskarte – Lichtbild ist ok

LTO, 19.11.2014

  • Versicherte müssen Lichtbild dulden – lesen

ABER:

…Merkwürdig klingt hier die Argumentation der Richter: Die vom Kläger bemängelte unzureichende Datensicherheit sei derzeit nicht feststellbar, weil sich die entsprechende Infrastruktur noch im Teststadium befinde. Demnach kann man nur einschreiten, wenn der erste Hack erfolgreich war. …” ND 19.11.14 S. 4

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Siehe auch:

  • 18.11.2013: “Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß – Foto ist Pflicht”