KZV Berlin – Wirtschaftlichkeitsprüfung im Nachtnotfalldienst

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Ehrenamtlicher Richter – welche Ehre …

Ein Kommentar von Gerhard Gneist zur einer Verhandlung vor dem Berliner Sozialgericht

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Unser Rechtssystem hat einige Grundsätze, auch in Hinblick auf die Person des Richters. Schließlich soll ein Mensch mit Herz und Verstand ein Urteil fällen, keine Maschine. An diesen Menschen, sei er nun ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig, sind gewisse Grundanforderungen zu stellen. Neutralität und Unabhängigkeit sind das oberste Gebot für einen Richter. Und wenn er das in einem Einzelfall nicht kann, kann er sich selbst für befangen erklären. Und ein ehrenamtlicher Richter kann das mit dem hauptamtlichen Richter erörtern und sich Rat holen.

Das gebietet die Ehre dieses Amtes.

Am 04.11.2009 war zumindest für das Sozialgericht Berlin in dieser Hinsicht ein düsterer Tag, und das nicht wegen der Schneewolken.

In öffentlicher Verhandlung ging es dort um die Wirtschaftlichkeit im vierten Quartal 2002 bei der Abrechnung der Zahnarztpraxis Dr. Jörg Meyer (gemeint war der sogenannte zahnärztliche Nachtnotfalldienst im Krankenhaus am Friedrichshain). Interessanterweise ging es in der aktuellen Verhandlung vor dem Sozialgericht auch nur noch um die Praxis Dr. Jörg Meyer und nicht mehr um irgendeinen vorgeschobenen Träger.

Nur zur Erinnerung, dieser Nachtnotfalldienst wurde – auch nach Erkenntnis des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg und des Sozialgerichts Berlin – nicht von einem Träger, sondern von einem niedergelassenen Zahnarzt betrieben, der dazu gar nicht hätte ermächtigt werden dürfen und so einige Hunderttausend Euro zusätzlich abrechnen konnte.

Bei dem Zahnarzt Herrn Dr. Jörg Meyer handelt es sich um den

  • Pressesprecher der KZV Berlin,
  • stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin und den
  • 2. Vorsitzenden des Verbandes der Zahnärzte von Berlin e. V.

Schon die Behandlung von Herrn Dr. Meyer durch den Vertreter der KZV Berlin (die zum Verfahren Beigeladene) war denkwürdig. Jeder Vertragszahnarzt in vergleichbarer Lage kennt die Vertreter der KZV, die mit festem Blick auf die Mitgliedergesamtheit vor Gericht wacker auf den einzelnen Vertragszahnarzt losgehen. Anders die Behandlung von Herrn Dr. Meyer. Dieser war persönlich nicht anwesend, sondern hatte sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Den hätte es allerdings nicht gebraucht – der KZV-Vertreter war zuvorkommend, bemühte sich um alle für Herrn Dr. Meyer positiven Aspekte und zeigte so eine Seite, die Vertragszahnärzte in derartigen Verfahren sehr selten sehen. Und das wohlgemerkt angesichts der Tatsache, dass Herr Dr. Meyer eigentlich nach Auffassung der sozialrechtlichen Rechtsprechung diese Honorare aus dem Nachtnotfalldienst insgesamt an die KZV Berlin zurückzahlen müsste.

Solch eine Behandlung wünscht man sich für alle Vertragszahnärzte – oder für keinen.

Aber es gab noch eine Steigerung – und das auf der Richterbank. Dort fungierte nämlich als ehrenamtlicher Richter Herr Dr. Wolfgang Kopp.

Herr Dr. Kopp ist der 1. Vorsitzende des Verbandes der Zahnärzte von Berlin e. V.

Das brachte ihn offenbar nicht auf die Idee, er könne befangen sein, seine Neutralität und Unabhängigkeit könnte fraglich sein, wenn es um ein Verfahren seines direkten Vorstandskollegen geht.

Und im Rahmen der Verhandlung wurde deutlich: seine Neutralität und Unabhängigkeit waren nicht fraglich – sie waren schlicht nicht vorhanden.

Seine Versuche der Einflussnahme waren eindeutig und einem Vertreter zum Verfahren beigeladenen 5 Krankenkassen/Verbände blieb nichts anderes übrig, als einen Befangenheitsantrag zu stellen, es ging schließlich um die vertragsgerechte Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütungen.

Über den Befangenheitsantrag wird jetzt das Landessozialgericht zu entscheiden haben.

War das nötig?

Hätte nicht bereits eine Spur von Anstand, Selbstkritik und Selbstachtung dazu führen müssen, dass ein solcher Richter sich selbst für befangen erklärt?

Eigentlich ja.

Aber überrascht es uns, dass Herr Dr. Kopp das nicht fertig gebracht hat?

Eigentlich nicht.

Herr Dr. Kopp, erweisen sie der Sozialgerichtsbarkeit Berlins einen ersten und letzten Dienst, legen Sie das Richteramt nieder!

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